20-5712

Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.03.2019
Sachverhalt

Gem. Art. 6 Nr. 6 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 sind die auf die Einzelpläne der Bezirke übertragenen Anteile an den als Zuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, innerhalb der Produktgruppe zugunsten der anderen Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, einseitig deckungsfähig.

Zur Deckung von Mehrbedarfen ist es erforderlich zur Verfügung stehende Mittel der Rahmenzuweisung Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe innerhalb des Grünbereichs sowie zu Lasten des Friedhofbereiches umzuschichten

Zur Deckung der entstandenen Mehrbedarfe des Grünbereiches in Höhe von insgesamt 298.993,25 Euro sind folgende Umschichtungen zugunsten des Kontenbereiches „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ erforderlich (siehe auch Anlage, Tabelle zur Nachspezifikation):

 

Rahmenzuweisungsbereich

Kontenbereich

Höhe

Grün

Sonstige Kosten

152.336,66 Euro

Friedhof

Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit

133.993,25 Euro

Friedhof

Sonstige Kosten

12.663,34 Euro

zugunsten Grünbereich

Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit

298.993,25 Euro

 

 

Anhänge

Nachspezifikation der Rahmenzuweisung  Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe