Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe Beschlussempfehlung des Amtes
Gem. Art. 6 Nr. 6 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 sind die auf die Einzelpläne der Bezirke übertragenen Anteile an den als Zuweisungen veranschlagten Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, innerhalb der Produktgruppe zugunsten der anderen Ermächtigungen, Kosten zu verursachen, einseitig deckungsfähig.
Zur Deckung von Mehrbedarfen ist es erforderlich zur Verfügung stehende Mittel der Rahmenzuweisung Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe innerhalb des Grünbereichs sowie zu Lasten des Friedhofbereiches umzuschichten
Zur Deckung der entstandenen Mehrbedarfe des Grünbereiches in Höhe von insgesamt 298.993,25 Euro sind folgende Umschichtungen zugunsten des Kontenbereiches „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ erforderlich (siehe auch Anlage, Tabelle zur Nachspezifikation):
Rahmenzuweisungsbereich |
Kontenbereich |
Höhe |
Grün |
Sonstige Kosten |
152.336,66 Euro |
Friedhof |
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
133.993,25 Euro |
Friedhof |
Sonstige Kosten |
12.663,34 Euro |
zugunsten Grünbereich |
Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
298.993,25 Euro |
Nachspezifikation der Rahmenzuweisung Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe