Moorhof in Rissen Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Der Moorhof in Rissen beschäftigt Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit schon seit geraumer Zeit. Der Milchbauer und ehemalige Pächter wehrt sich bisher erfolgreich gegen die Überlassung des Hofes an den rechtmäßigen Eigentümer.
Am 26.04.2022 kam es zum bisherigen Höhepunkt, als die anberaumte Zwangsräumung vorläufig ausgesetzt wurde, da sich der Vollstreckungstitel gegen den Landwirt, nicht aber gegen dessen Ehefrau richtete, diese jedoch Anteile am Besitz in sogenannter Sachherrschaft hat.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Nein, da keine geeignete Fläche zur Verfügung steht.
Zu 2:
Bei einem Gespräch am 21.04.2022 mit dem Bezirksamt Altona fragte der ehemalige Pächter, ob die Neuerrichtung eines Milchviehbetriebs auf dem städtischen Grundstück am Sandmoorweg nördlich Feldweg 85, zwischen Wildgehege und Landesgrenze, genehmigt werden könne (Flurstück 6149 mit der Bezeichnung Groten Moor). Gebaut werden solle ein Stallgebäude für ca. 100 Milchkühe und Nachzucht, eine Maschinenhalle, ein Wohnhaus und eine Siloanlage für Maissilage. Das Grundstück liegt im Außengebiet nach Baustufenplan und im Landschaftsschutzgebiet.
Das Bezirksamt Altona teilte ihm die planungsrechtliche Situation an diesem Ort mit und dass er die Möglichkeit habe, einen Vorbescheidsantrag zu stellen, damit das Bezirksamt die Zulässigkeit prüfen könne. Eine besondere Schwierigkeit für einen neuen Hof an dieser Stelle läge darin begründet, dass das Vorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet und nur etwa 240 m vom östlich gelegenen Naturschutzgebiet Schnaakenmoor entfernt läge, das als Natura 2000-Gebiet auch von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung sei und somit einen besonderen Schutz hinsichtlich der Immissionen aus der Landwirtschaft genieße. Daher sei eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und eine Berechnung der zu erwartenden Ammoniakemissionen aus der Neuanlage in das Naturschutzgebiet sowie weiter Unterlagen vorzulegen.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Nein.
Zu 5:
Nein.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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