Mobilität an den Arenen zukunftsgerichtet gestalten! Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.7
Der Volkspark, die Barclays Arena, die Trabrennbahn und das Volksparkstadion ziehen jährlich viele Besucher*innen an. Insbesondere bei Parallelveranstaltungen kommt es regelhaft zu chaotischen Situationen bei An- und Abreiseverkehren, die geltende Aufteilung des Straßenraums zwischen Zufußgehenden, Radfahrenden und Fahrzeugführenden scheint außer Kraft gesetzt. Zudem beklagen sich die umliegenden Siedlungen über Parkplatzsuchverkehr und nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge.
Sowohl für die Barclays Arena als auch das Volksparkstadion werden sogenannte Kombi-Tickets verkauft, welche neben dem Zugang für die Veranstaltungen die ÖPNV-Nutzung beinhalten. In 15 minütiger Zufuß-Distanz befinden sich zwei S-Bahn-Stationen (Eidelstedt und Stellingen, letztere mit Shuttle-Service), die Buslinien 2, (X)3 und 22 sowie eine StadtRad-Station in der Uwe-Seeler-Allee. Trotz des temporären Wegfallens von Parkplatz Braun als Baustelleneinrichtungsfläche für den Lärmschutzdeckel der A7 und die Notunterkunft für Geflüchtete stehen zahlreiche Parkplatzflächen (Rot, Grau, Blau, Weiss, Gelb und Grün) zur Verfügung.
Das aktuelle Angebot erfüllt, wie eingangs erläutert, ihre Anreiz- und Steuerungswirkung bisher nicht zufriedenstellend. Lange Zeit wurde bei der Thematisierung im Verkehrs- bzw. Mobilitätsausschuss auf ein Mobilitätskonzept Arenen verwiesen, an dem der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundstücksvermögen (LIG) arbeite. Nach Vorstellung im Mobilitätsausschuss Ende 2024 wurde deutlich, dass Priorität auf die Erweiterung der Stellplatzanzahl gelegt werde und sogar über weitere Flächeninanspruchnahme (bspw. an der Elly-See-Straße) nachgedacht werde.
An einem so wertvollen und prägenden Ort für Altona wie dem Volkspark und Umgebung kann dies nicht der präferierte Weg zur Verbesserung der allgemeinen Mobilität sein.
Es sei auch an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg und der HSV mittlerweile für fünf Jahren vereinbart haben, die Parkplätze für Solarenergie zu nutzen, wo es technisch machbar ist. Auch nach unserem Antrag aus 2024 (Drs. 21-4823) sind uns bedauerlicherweise keine Fortschritte bekannt.
Vor diesem Hintergrund werden die Finanzbehörde mit dem LIG sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 (2) BezVG gebeten:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 (2) BezVG gebeten:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.