22-0421

Mobile Gesundheitsversorgung von obdachlosen Personen sicherstellen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 03.12.2024 Sozialausschuss Ö 8.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2024 anliegende Drucksache 22-0190B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 19.11.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die medizinische Versorgung obdachloser und wohnungsloser Menschen in Hamburg wird grundsätzlich über das Regelsystem der Gesundheitsversorgung sichergestellt. Niedrigschwellige Angebote im Bereich der Wohnungslosenhilfe dienen in Ergänzung dazu, der besonderen Situation obdachloser Menschen Rechnung zu tragen und gegebenenfalls den Zugang zu medizinischen Leistungen zu erleichtern. Hierfür verfügt Hamburg über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem, welches von der zuständigen Behörde fortlaufend evaluiert und auf neue Bedarfe geprüft wird.

Siehe auch Broschüre der Sozialbehörde „Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen“:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/broschuere-hilfesystem-wohnungslose-menschen-31788

 

Um darüber hinaus die Versorgung kranker und schwerstkranker obdachlose Frauen und Männerunabhängig von Sozialleistungsansprüchen sicherzustellen, wurde im April 2024 eine Pflegeeinrichtung mit 118 Plätzen am Garstedter Weg 79-85 in Hamburg Niendorf etabliert. Hier wird eine medizinische Grundversorgung inkl. ambulanter Pfleger die Bewohnerinnen und Bewohner angeboten (täglich aufsuchende pflegerische Versorgung durch examinierte Pflegekräfte, gliche Pflegesprechstunden, bei Sozialversicherten Anbindung an ambulanten Pflegedienst und hausärztliche Regelversorgung, r Nichtversicherte bis zu 2x wöchentlich hausärztliche Versorgung vor Ort).

 

Zur weiteren Fortentwicklung des Systems sind aktuell die Ergebnisse der im Februar 2024 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragten Obdachlosenzählung und -befragung einschließlich eines gesundheitsbezogenen hamburgischen Zusatzbogens abzuwarten, um einerseits den Gesundheitszustand der Betroffenen und andererseits die Nutzungsfrequenz der einzelnen Hilfeeinrichtungen noch besser einschätzen zu können. Neben der Erhebung/Zählung in 110 Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgte in der Hälfte der Einrichtungen stichprobenartig auch eine weitergehende Befragung obdachloser und verdeckt wohnungsloser Menschen zu den Lebenslagen. Hamburg hat die Befragung um einen medizinischen Teil von neun Fragen ergänzt: Erfragt wurde, inwiefern medizinische Einrichtungen oder Gesundheitshilfen aufgesucht worden sind, ob ein Krankenversicherungsschutz besteht und welche Hilfen bei Extremwetterbedingungen benötigt werden.

 

Nach der Vorstellung der Ergebnisse voraussichtlich im Dezember 2024 wird geprüft, ob und an welcher Stelle ein weiterer Ausbau des Hilfesystems ggf. sinnvoll und erforderlich ist. In diesem Rahmen würde die zuständige Behörde im Bedarfsfall auf einzelne Akteure in den betroffenen Sozialräumen zukommen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.12.2024
Ö 8.7
28.11.2024
Ö 12.25
Lokalisation Beta

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