Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und Mittel der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 13.11.2025 Hauptausschuss Ö 3
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen.
Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG gebeten, bis Anfang Dezember 2025 mitzuteilen, in welcher konkreten Höhe den Bezirken Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) und Mittel der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) im kommenden Jahr zur Verfügung stehen werden.
Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der dringend benötigten Planungssicherheit für die Träger der freien Jugendhilfe und die Bezirksämter.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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