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Mehr Transparenz der Bezirkspolitik – Livestream der Bezirksversammlung dauerhaft abrufbar machen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

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23.06.2022
Sachverhalt

Während der vergangenen und der immer noch andauernden Coronapandemie hat Altona u.a. seine Bezirksversammlung live ins Internet übertragen. Unabhängig davon, dass Corona nicht vorbei ist und auch zukünftig das Livestreaming einen transparenten Zugang zur Bezirkspolitik in Zeiten der Pandemie ermöglicht, stellte und stellt das Livestreaming zugleich einen niedrigschwelligen Zugang dar, der es den Bürger:innen Altonas erlaubte und erlaubt, bei allen Themen der Bezirkspolitik von zu Hause „einzuschalten“. In Zeiten, in denen die Welt im Wandel ist, müssen politische Entscheidungen für die Bürger:innen nachvollziehbar sein. Klimakatastrophe, Kriege, Corona, Inflation und sich ausbreitende Armut, Bauspekulationen, etc. stellen Bürger:innen und Politik vor enorme Herausforderungen.

 

Daher sollten die politischen Debatten in der Bezirksversammlung nicht einfach so wieder nach dem Livestream verschwinden, sondern dauerhaft abrufbar bleiben, sodass sich die Bürger:innen über die Beschlüsse hinaus ein Bild über von den gewählten Vertreter:innen der Bezirksversammlung machen können. Dies festigt nicht nur die demokratische Basis sondern ist gerade angesichts der enormen gesellschaftlichen Herausforderungen, die in den letzten Jahren entstanden sind und noch auf uns alle zukommen werden, eine Möglichkeit, das allgemeine Interesse der Bürger:innen an Politik zu stärken. Die Mitglieder der Bezirksversammlung vertreten die Interessen der Bürger:innen Altonas und prägen das Leben dieser mit den in der Bezirksversammlung getroffenen Beschlüssen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, ggf. unter Hinzuziehung fachbehördlichen Sachverstands, inwiefern die dauerhafte Speicherung und Zurverfügungstellung der Livestreams der Sitzungen der Bezirksversammlungen auf dem YouTube-Kanal der Bezirksversammlung oder in einer bezirklichen Mediathek unter allen rechtlichen insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.

 

  1. Dem Hauptausschuss sind die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung spätestens in der Septembersitzung vorzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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