Mehr Tempo für Solarenergie in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.10.2022
Letzte Beratung: 13.02.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.10.2022 anliegende Drucksache 21-3502B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat hierzu mit Schreiben vom 19.12.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Auch die BUKEA sieht die Notwendigkeit in einen Dialog mit der Wohnungswirtschaft zu treten. Bereits Anfang des Jahres hat es erste Gespräche zwischen dem Referat „Erneuerbare Energien und kommunale Wärmeplanung“ im Amt Energie und Klima der BUKEA und ausgewählten Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegeben, um deren Auffassung hinsichtlich des Ausbaus von PV-Anlagen, insbesondere auch von Mieterstromanlagen auf Dächern ihrer Wohnimmobilien, zu erfragen. Aktuell wurden und werden Gespräche mit Wohnungsunternehmen geführt, um deren Planungen hinsichtlich des PV-Ausbaus insbesondere vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges, der Energiekosten und der Versorgungssicherheit erneut zu erfahren. Sobald die Rückmeldungen vorliegen, werden diese in einer Gesamtschau bewertet und es wird geprüft, inwieweit der Senat die Wohnungswirtschaft zum schnellen Ausbau von PV-Anlagen bewegen, aber auch unterstützen kann. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausweitung der Gespräche auf weitere Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder der Solarbranche geprüft.
Die BUKEA beschränkt sich dabei nicht auf Wohnungsunternehmen im Bezirk Altona, sondern hat die gesamte Stadt im Blick. Die von der Bezirksversammlung erbetene konkrete Prüfung der Tauglichkeit der Gebäudedächer für PV-Anlagen wäre einer der weiteren, späteren Schritte im Dialog mit der Wohnungswirtschaft. Die BUKEA nimmt diese konkrete Forderung der Bezirksversammlung bei der Prüfung ihrer weiteren Vorgehensweise mit der Wohnungswirtschaft mit auf.
Zu 3:
Bislang fördert die Freie und Hansestadt Hamburg den Erwerb von PV-Anlagen nicht. Dem liegen insbesondere zwei Punkte zugrunde: Zum einen werden PV-Anlagen bei der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz durch die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert, zum anderen rentieren und amortisieren sich PV-Anlagen im Großteil der Fälle innerhalb einer wirtschaftlich akzeptablen Zeit. Die exakte Amortisationszeit ist dabei individuell abhängig u.a. von der Einstrahlungsmenge und dem Verbrauchsverhalten.
Die vorhandenen Förderprogramme sowie neue Förderprogramme werden aber laufend überprüft, um den aktuellen und notwendigen Bedarf der Bürger:innen, aber auch der Politik in der hamburgischen Förderlandschaft abzubilden.
Um die Installation von PV-Anlagen attraktiver zu machen und zu beschleunigen, hat vor Kurzem der Bundestag die Anschaffung von PV-Anlagen von der Umsatzsteuer sowie Betreiber kleiner PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit.
Die BUKEA bietet seit 2019 über die Hamburger Energielotsen bereits eine unabhängige, kompetente und kostenfreie Energieberatung und Information für Privatpersonen und Unternehmen aus Hamburg an. Sie beraten zu allen Fragen rund um das energiesparende Bauen, Modernisieren und Wohnen. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation der ZEBAU – Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der bundesgeförderten Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie der Handwerkskammer Hamburg. Das Beratungsangebot wird im Auftrag der BUKEA durchgeführt. Die Energielotsen beraten auch zum Themenkomplex Photovoltaik.
Zu 4:
Die BUKEA wird mit der Stellungnahme zum Bürgerschaftlichen Ersuchen „Fotovoltaik auf öffentlichen Dächern nutzen“ (Drs. 22/5757), eine Lösung zur Beauftragung der Hamburg Energie Solar (HES) zum Bau und Betrieb von PV-Anlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude darlegen. Die Drucksache zur Stellungnahme befindet sich zurzeit in der Behördenabstimmung. HES baut, betreibt und finanziert die PV-Anlagen, die Nutzer des Gebäudes kaufen von HES den PV-Strom aus der PV-Anlage ihres Gebäudes zum Eigenverbrauch und reduzieren so den Strombezug aus dem Netz. Eine Ausschreibung der Leistungen ist nicht notwendig, da HES als inhouse-fähiges Unternehmen ohne Ausschreibungsverfahren beauftragt werden kann.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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