Mehr Sicherheitsstandards für Lkw Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4571B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 10.01.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Fragestellung betrifft ganz Hamburg und ist nicht auf den Bezirk Altona begrenzt.
Darüber hinaus besteht nach hiesiger Auffassung keine Rechtsgrundlage, die für örtliche Regelungen entsprechend der Empfehlung des Bezirks Anwendung finden kann.
Zu 2:
Bereits vor Anpassung des Artikels 1 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) im Jahr 2021 wurde durch den Senat die Drs. 21/10497 „Vision Zero – Konzept für mehr Verkehrssicherheit in Hamburg“ am 26.09.2017 veröffentlicht. Hierin sind umfassend die Maßnahmen Hamburger Behörden beschrieben.
Seither verfolgt die BIS unverändert priorisiert Maßnahmen zur Umsetzung von „Vision Zero“.
Die Überwachung des Verkehrsraumes wird im Rahmen des täglichen Dienstes unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen sowie in Abhängigkeit der Einsatzlage durch die Polizei Hamburg durchgeführt. Das vorrangige Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist hierbei die Reduzierung von Verkehrsunfällen sowie die Minimierung der Unfallfolgen.
Laut EU-Verordnung 2019/2144 sind ab dem 01.06.2022 alle neuen Fahrzeugtypen mit einem Abbiegesicherheitssystem zu versehen. Ab dem 01.07.2024 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge mit einem Abbiegesicherheitssystem ausgerüstet sein. Dies betrifft die Fahrzeugklassen M2, M3 sowie N2, N3 und damit Busse (KOM) als auch Nutzfahrzeuge ab einem zGG von 3,5t. Eine generelle Nachrüstpflicht für Fahrzeuge älterer Art gibt es nicht. Eine Ausnahme bilden die sog. Lang-LKW (oder auch Gigaliner genannt). Sie müssen bereits ab 2020 mit Abbiegesystem ausgerüstet sein. Für diese Fahrzeuge besteht eine Nachrüstpflicht. Die Lang-LKW dürfen nur auf bestimmten festgelegten Strecken fahren (derzeit ca. 450 Strecken im Bundesgebiet).
Seit August 2022 ist das „Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen von Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen“ im Tatbestandskatalog verankert und wurde sukzessive in die Kontrolltätigkeit aufgenommen. Im Jahr 2023 fanden durch die Verkehrsdirektion 18 stationäre Geschwindigkeitskontrollen hinsichtlich dieser Verstöße statt. Weitere Kontrollen sind geplant.
Die Anzahl vergleichbarer weiterer Kontrollmaßnahmen durch die Polizeikommissariate (PK) wird statistisch nicht erhoben.
Um einem ganzheitlichen Ansatz der Verkehrssicherheitsarbeit gerecht zu werden, verfolgt die BIS, neben dem repressiven Ansatz der Ahndung von Verstößen, ebenfalls den Einsatz präventiver Maßnahmen zur Stärkung verkehrskonformen Verhaltens. Beispielsweise werden Informationsveranstaltungen, Aktionen, Kampagnen oder Beiträge im Social Media Bereich veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang wird auf die Kampagne „Hamburg Gibt 8“ sowie auf das Forum Verkehrssicherheit hingewiesen, in dem neben BIS und Polizei weitere Behörden und Organisationen vertreten sind. Im Arbeitskreis Lkw wurden und werden auch zukünftig mehrere Präventivaktionen mit dem Tenor „Perspektivwechsel“ durchgeführt. Unter anderem wurde am 16.11.2023 die Simulation einer realistischen Abbiegesituation im Realverkehr mit einem Lkw durchgeführt. Um das Problembewusstsein zu stärken, hatten Radfahrende und zu Fuß Gehende die Möglichkeit, die Sichtverhältnisse aus einem Lkw selbst zu testen.
Darüber hinaus werden bei Verkehrskontrollen regelmäßig aufklärende Gespräche mit Lkw-Fahrern durchgeführt und Informationsmaterial auch zum Thema „Verhalten beim Abbiegen“ verteilt. BIS und Polizei haben gemeinsam dern Flyer „Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge“ entwickelt und im Rahmen der Kampagne „Runter vom Gas“ wird die Fächerkarte „Die Gefahren des toten Winkels“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) ausgegeben. Für den Bereich technische Ausstattung nutzt die VD 6 Unterweisungskarten der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr), die Informationen zu den Themenfeldern „Spiegel einstellen“, „Sicheres Abbiegen“ und Fahrerassistenzsysteme enthalten.
Weiterhin wirbt die Polizei im täglichen Dienst mit Präventions- und Aufklärungsgesprächen dafür, gegenseitiges Verständnis im Fahrverhalten zu manifestieren und so ein besseres Miteinander zu fördern.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.