Mehr Sicherheit im Straßenverkehr Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung in der Behringstraße Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU
Letzte Beratung: 28.03.2024 Bezirksversammlung Ö 8.1
Die Steigerung der Verkehrssicherheit aller Teilnehmenden ist essentielles Ziel der Mobilitätswende. Wie man beispielsweise an Untersuchungen von Radfahrstreifen ersehen kann, erzeugen diese eine unmittelbar gravierende Verbesserung: Die Nutzungszahlen steigen stark an, das rechtswidrige Radfahren auf den Gehwegen sinkt bspw. von 30% auf 3%, das Sicherheitsgefühl steigt um 70%, die durchschnittliche Kfz-Fahrzeit wird zum Teil um lediglich 5 Sekunden verlängert.
Im Bezirk Altona sind viele Straßenzüge im Bau oder kurz vor der Fertigstellung. Eine Verbesserung der Infrastruktur wird auf der Behringstraße und Barnerstraße seit vielen Jahren vermisst.
Ein erster Beschluss dazu wurde schon im Jahr 2009 gefasst. Mit „Barnerstraße - Behringstraße: Radstreifen jetzt“ wurden hier auf Antrag von GAL und CDU auf die Straße verlagerte Radstreifen gefordert (Drs. XVIII-236). In 2017 – vor nunmehr sieben Jahren fasste die Bezirksversammlung erneut den Beschluss (Drs. 20-3285), einen Radfahrstreifen zwischen Am Born und Gaußstraße einzurichten. Mit der Drs. 20-3580.1 wurde mitgeteilt, dass zwar ein Radfahrstreifen angesichts des Zustandes der vorhandenen Anlagen notwendig sei, aber die Kapazitäten und Prioritäten dies nicht ermöglichen.
Nun ist es an der Zeit, die Behringstraße anzugehen. In einem ersten Schritt sollte zeitnah ein Radweg mit beschleunigter Planung zwischen Hohenzollernring und Gaußstraße angelegt werden. Dabei soll auch der Knotenpunkt am Lessingtunnel betrachtet werden, um eine gute Anbindung an das Radroutennetz mit der Veloroute herzustellen.
Dieser Abschnitt ist am dringlichsten, da hier z.T. (ab Am Born stadteinwärts und ab Lessingtunnel stadtauswärts bis Friedensallee) überhaupt keine Radwege vorhanden sind und somit die Sicherheitslage am schlechtesten ist. So wird beispielsweise ab Am Born vielfach der sehr schmale Fußweg befahren an dem eine Ergotherapie-Praxis und eine Kita liegen. Vielfach kommt es zu Fast-Zusammenstößen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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