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Licht in Grünanlagen, auf Spielplätzen und Hundeauslaufzonen Kleine Anfrage von Andreas Bernau (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 5.1

Sachverhalt

Das Thema „Beleuchtung in Grünanlagen“ ist im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport regelmäßig Thema. Um einen Überblick über die Gesamtsituation in Altona zu erhalten, bitte ich das Bezirksamt um die die Beantwortung folgender Fragen:

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Grünanlagen in Altona verfügen derzeit über Beleuchtungssysteme? Bitte einzeln auflisten.

 

Zu 1:

Hierzu besteht keine bezirkliche Statistik, die Zuständigkeit für öffentliche Beleuchtung liegt bei Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Das Bezirksamt geht davon aus, dass dort entsprechende Daten vorliegen.

 

  1. Welche Spielplätze in Altona verfügen derzeit über Beleuchtungssysteme? Bitte einzeln auflisten.

 

Zu 2:

Siehe hierzu auch Antwort 1.  Zusätzlich befindet sich auf dem Kinderspielplatz Lippmannstraße eine beleuchtete Ballspielfläche

 

  1. Welche Hundeauslaufzonen in Altona verfügen derzeit über Beleuchtungssysteme? Bitte einzeln auflisten.

 

Zu 3:

Grundsätzlich sind keine Hundeauslaufzonen beleuchtet, bei der Fläche Luruper Drift besteht versuchsweise eine Solarleuchten-Anlage als Insel-Lösung.

 

  1. Welche Verbindungswege auf Bezirksflächen verfügen derzeit über Beleuchtungssysteme? Bitte einzeln auflisten.

 

Zu 4:

Hierzu besteht keine bezirkliche Statistik, Siehe hierzu auch Antwort 1.

  1. Welche Art von Beleuchtung wird in den verschiedenen Grünanlagen (Spielplätzen, Hundeauslaufzonen, Verwindungswege) verwendet (z.B. Straßenlaternen, Solarleuchten, Bodenstrahler)?

 

Zu 5:

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Statistiken vor. Es wird wie vor auf die Zuständigkeit von HHVA verwiesen

 

  1. Gibt es spezifische Regelungen oder Richtlinien für die Beleuchtung in den Grünanlagen? Wenn ja, welche?

 

Zu 6:

Aufgrund fehlender Zuständigkeit sind entsprechende Richtlinien und Regelungen dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Gibt es Pläne oder laufende Projekte zur Verbesserung der Beleuchtung in den Grünanlagen? Wenn ja, welche?

 

Zu 7:

Planungen erfolgen bei den HHVA, dort liegt auch die Zuständigkeit für die innovative Entwicklung.

 

  1. Wie wird die Beleuchtung in Bezug auf den Naturschutz und die nächtliche Tierwelt berücksichtigt?

 

Zu 8:

Die Berücksichtigung muss durch die HHVA im Rahmen der Zuständigkeit für die öffentlichen Beleuchtung erfolgen.

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Energieeffizienz der Beleuchtungssysteme in den Grünanlagen zu verbessern?

 

Zu 9:

Das Bezirksamt führt hier keine Beleuchtungsmaßnahmen durch. Von daher liegt auch die Aufgabe der Verbesserung der Energieeffizienz in der Zuständigkeit der HHVA für die öffentlichen Beleuchtung s. Bürgerschafts-Drs. 22/4312.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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