22-0399

Lebenszyklusmanagement der Kunstrasenplätze in Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 5.1

Sachverhalt

Kunstrasensportplätze erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie ganzjährig nutzbar sind und eine pflegeärmere Alternative zu Naturrasen oder Grandflächen darstellen. Ihre Lebensdauer variiert je nach Material und Nutzungstyp zwischen 8 und 15 Jahren. Kunstrasenplätze verbrauchen weniger Wasser und bieten eine gleichmäßige Spielfläche, die Verletzungen vorbeugen kann.

Nach Ablauf der Lebensdauer muss der Kunstrasenbelag erneuert werden, was mehrwöchige Ausfallzeiten und signifikante Kosten für den neuen Belag sowie die Entsorgung des alten Belags bedeutet. Da diese Kosten erwartbar nicht spontan verfügbar sind, ist eine vorausschauende Planung erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wird der Zustand der bezirklichen Kunstrasenplätze regelmäßig von Amtsseite kontrolliert?
    1. Falls ja: Wer führt diese Kontrollen durch?
    2. Falls nein: Wie erfolgt das Zustandsmonitoring? Werden von anderen Stellen regelmäßige Zustandskontrollen durchgeführt?

 

2         Gibt es regelmäßige Umfragen unter den nutzenden Vereinen, um deren Bedarfe zu erfassen und die Qualität der Plätze zu evaluieren?

 

3         Wird proaktives Nutzerfeedback strukturiert in die Bedarfsplanung überführt?

 

4         Werden bei Neubauten von Kunstrasenplätzen regelmäßig Rückstellungen für den späteren Belagsersatz nach der erwarteten Nutzungsdauer eingeplant?

 

5         Wird zur besseren Mittelplanung auf Basis der Kontrollen eine Zustandsstatistik geführt, die den Zustand der Plätze im Verhältnis zur Nutzungs- und erwarteten Restnutzungsdauer dokumentiert?

 

6         Wie lange dauert der Belagsersatz eines Kunstrasenplatzes im Durchschnitt?

 

7         Welche Probleme oder Schäden können auftreten, wenn die Lebensdauer eines Kunstrasens signifikant überschritten wird?

 

8         Wie lang ist der Zeitraum von der Feststellung des Bedarfs für einen Belagsersatz bis zum Maßnahmenbeginn?

 

9         r welche Plätze im Bezirk ist in der laufenden Wahlperiode der Bezirksversammlung ein Belagsersatz geplant?

      Bitte listen Sie die Plätze auf.

 

10     r welche Plätze im Bezirk wird in der laufenden Wahlperiode der Bezirksversammlung ein notwendiger Belagsersatz erwartet (bei Ablauf der Nutzungsdauer des Belags)?

      Bitte listen Sie diese Plätze auf.

 

11     Wie und durch wen wird der erwartete Bedarf dem Beirat für bezirkliche Sportstätten mitgeteilt?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:
Ja.

 

Zu 1.1:
Das Fachamt bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Mitte im Rahmen des Pflegezustandsberichtes sowie das Sportreferat des Bezirksamtes Altona führen die Kontrollen durch. Im Rahmen der Spielplatzkontrollen erfolgen die Kontrollen der Plätze durch Mitarbeitende des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes beziehungsweise durch externe Büros.

 

Zu 1.2:
Siehe hierzu Punkt 1.1.

 

Zu 2: 
Fehlanzeige.

 

Zu 3:
Nutzerrückmeldungen werden sowohl an das Bezirksamt Mitte, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau weitergeleitet als auch im Sportreferat des Bezirksamtes Altona überprüft. Bei öffentlichen Grünanlagen erfolgt das Nutzerfeedback im Rahmen von Beteiligungsplanungen.

 

Zu 4:
Hierzu liegen dem Sportreferat des Bezirksamtes Altona keine Informationen vor.

 

Zu 5:
Ja. Weitere Informationen für die bezirklichen Sportstätten sind dem Pflegezustandsbericht zu entnehmen. Für öffentliche Bolzplätze erfolgt dies auf Basis des Spielgerätekatasters in den die Spielplatzkontrollen einfließen.

 

Zu 6:
r öffentliche Bolzplätze erfolgt dies zum Beispiel in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität und dementsprechenden Verschleiß. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Kunstrasenplatzes beträgt 10 15 Jahre.

 

Zu 7:
Im schlimmsten Fall ist der Platz unbespielbar und muss gesperrt werden, um Verletzungen bei den Sporttreibenden zu vermeiden.

 

Zu 8:
Die entsprechende Planung liegt für Sportstätten bei dem Bezirksamt Mitte, Fachamt bezirklicher Sportstättenbau und dem Sportstättenbeirat. Bei öffentlichen Bolzplätzen ist dies abhängig von der Mittelbereitstellung.

 

Zu 9:

Hemmingstedter Weg, 2024/2025

Dockenhuden, Rundlaufbahn, 2025

Quellental, 2026

 

Zu 10:
Siehe Antwort 9 und den Pflegezustandsbericht.

 

Zu 11:
Durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Mitte im Zuge der Vorbereitung der Sitzungen. Öffentliche Bolzplätze fallen nicht in die Zuständigkeit des Sportstättenbeirats, die Mittelplanung erfolgt über die BUKEA.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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