21-4112.1

Kulturelle Nutzung Rathaus-Innenhof hier: Verlängerung der Nutzungsvereinbarung mit dem Zeise-Kino Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 04.12.2023 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 6.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 anliegende Drucksache 21-4016B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 08.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Absatz 1:

Der Rahmennutzungsvertrag und die konkrete Nutzungsvereinbarung für den Innenhof des Rathauses mit dem Zeise-Kino  wird zunächst nur für den  Zeitraum

Juli/August 2023 verlängert.

 

Zu Absatz 2:

Nach entsprechender vergaberechtlicher Prüfung ist ein Interessenbekundungsverfahren das geeignete Mittel, um die gewünschte Leistung einer kulturellen Innenhof-Nutzung ab 2024 ausführlich zu beschreiben und ggf. interessierte Kinobetreiber oder andere Kulturschaffende über geeignete

Veröffentlichungsplattformen zur Interessenbekundung aufzufordern. Das Bezirksamt beabsichtigt, ein entsprechendes Verfahren im Zeitraum 3. Quartal 2023/1. Quartal 2024 durchzuführen und wird den zuständigen Ausschuss zu gegebener Zeit beteiligen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 20.11.2023 ergänzend Stellung genommen:

 

Der Wunsch des Kulturausschusses aus dem Juli 2023, bis zur September-Sitzung des Ausschusses den Entwurf eines Interessenbekundungsverfahrens vorzulegen, hat das Gebäudemanagement aufgrund eines Büroversehens nicht erreicht.

 

Das Amt hat daraufhin aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und eines Hinweises aus dem Kulturausschuss, dass die Jahresplanungen 2024 z.B. für Kinobetreiber bereits in Kürze abgeschlossen wären, folgenden alternativen Fahrplan für das Verfahren vorgeschlagen:

 

  • r 2024 erneute Vermietung des Innenhofes an den bisherigen Nutzer
  • Im ersten Quartal 2024 Abstimmung mit dem Kulturausschuss (bzw. den jeweiligen Fraktionssprechern) über den Text des Interessenbekundungsverfahrens
  • Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im März/April 2024 (Nutzung des Innenhofes des Rathauses ab Sommer 2025)
  • Auswertung/Entscheidung durch den Kulturausschuss April/Mai 2024
  • Entscheidung durch die Bezirksversammlung im Mai/Juni 2024

 

An diesem Fahrplan hält das Amt nunmehr fest. Ressourcenbedingt ist eine frühere Vorlage eines Entwurfes als im ersten Quartal 2024 leider nicht möglich. Das Verfahren ermöglicht eine Beschlussfassung durch die amtierende Bezirksversammlung.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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