Kolbenhöfe Zwischennutzung ermöglichen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025
Letzte Beratung: 01.10.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in Ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1127B beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 19.09.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die Vorhabenträgerin hat zu der Frage einer möglichen Zwischennutzung wie folgt geantwortet:
Eine Zwischennutzung des Baufeldes 9 wird nicht verfolgt. Derzeit wird das Baufeld als Baustelleneinrichtungsfläche für die Erschließungsmaßnahme genutzt. Uns wurde eine Fertigstellung (gute Witterung vorausgesetzt) für Ende September 2025 avisiert, so dass wir umgehend nach Beräumung des Baufeldes der Staubbelästigung durch Aussaat einer Wiese und einem geschlossenen Bauzaun entgegenwirken wollen. Wir bitten um Verständnis und Nachsicht, dass wir u.a. aus Haftungsgründen keine Nutzung Dritter gestatten oder einrichten können.
Zur Beprobung des Geländes auf mögliche Schadstoffe kam das Gutachterbüro zu folgendem Ergebnis:
Ein akuter Handlungsbedarf (bspw. für die Abfuhr und Entsorgung von Böden) ist aus geotechnischer Sicht derzeit nicht erkennbar. Aufgrund der Größe der Fläche ist jedoch insbesondere in (trockenen) Sommermonaten sowie bei stärkeren Windverhältnissen mit einer Staubbildung aus Feinstmaterial zu rechnen. Es ist daher zu empfehlen, die Fläche nach Erfordernis zu bewässern, um einer Staubbildung entgegenzuwirken.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs 22-1127B
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