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Kohlekraftwerk Wedel: CO2 einsparen und Partikelausstoß reduzieren Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.08.2020 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Das Steinkohle-Heizkraftwerk Wedel wurde 1961/1965 errichtet und gehört zu den ältesten Kohlekraftwerken, die in Deutschland noch in Betrieb sind. Beide Blöcke haben zusammen eine maximale elektrische Erzeugungsleistung von 260 MW und eine maximale Fernwärmeleistung von 410 MW. Es ist geplant das Kohlekraftwerk Wedel abzuschalten, sobald der Energiepark Hafen am Standort Dradenau nach derzeitiger Planung zur Heizperiode 2024/25 in den Regelbetrieb geht. Im September 2019 konnte der Senat den Rückkauf der Fernwärmenetze vollziehen. Somit wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als Anteilseignerin der Wärme Hamburg GmbH auch alleinige Eigentümerin des Kohlekraftwerk Wedels.

 

Seit 2015 beobachten Anwohner*innen insbesondere bei Ostwind und in den Sommermonaten einen ätzenden Partikelregen. Das Insitut Ökopol stellte bereits 2017 fest, dass das Kohlekraftwerk Wedel nicht mehr dem Stand der Technik entspreche und Partikelauswürfe mindestens eine Belästigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellten, die abzustellen sei. 2020 kam Ökopol zu dem Schluss, dass die bisherigen Maßnahmen zur Minderung des Partikelausstoßes wirkungslos geblieben seien. Betroffene haben mittlerweile einstweiligen Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht beantragt.

 

In den Sommermonaten gehen beide Blöcke jedes Jahr in der Regel mindestens 5 Wochen in Revision und werden hierfür abgeschaltet. So war Block 2 im Jahr 2017 aufgrund einer größeren Umrüstung 116 Tage außer Betrieb. 2018 war Block 1 immerhin 93 Tage außer Betrieb. 2019 ging Block 1 für 67 Tage in Revision, Block 2 für 37 Tage. Die diesjährige Revision soll am 6. und 20. Juli abgeschlossen sein. Nicht abschließend geklärt wurde, welcher Aufwand erforderlich ist, um den ätzenden Partikelausstoß wirksam zu reduzieren. Zudem gibt die Kraftwerksbetreiberin zu bedenken, dass ein längerer Stillstand eines Kraftwerkblocks in den Sommermonaten das Anfahren erschweren könnte und zu erhöhter Korrosion führen könnte. In den Sommermonaten seien Revisionen auch in anderen Kraftwerken des Fernwärmenetzes erforderlich, so dass einzelne Heizkraftwerke als Absicherung für den Ausfall anderer Kraftwerke des Fernwärmenetzes vorgehalten würden.

 

In den Sommermonaten ist der Wärmebedarf im Fernwärmenetz deutlich geringer als im Winter. Bei gleichbleibender Stromproduktion und fehlender Abnahme der Wärme führt dies zu einer etwa doppelt so hohen Kohleverbrennung für die anteilige reine Stromproduktion und nach Berechnungen des Öko-Instituts gemäß des Kurzgutachtens „Möglichkeiten eines reduzierten Sommerbetriebs des HKW Wedel“ zu entsprechend hohen CO2-Emissionen von ca. 990 g CO2/kWhel. In den Sommermonaten (April bis September) beträgt die elektrische Erzeugungsleistung oftmals 50 MW oder mehr pro Block, obwohl die technisch erforderliche Mindestleistung der Stromerzeugung nur bei 35 MW für Block 1 und 40 MW für Block 2 liegt. Eine Reduzierung der Stromerzeugung in den Sommermonaten könnte somit unmittelbar zu einer erheblichen Reduzierung der klima­schädlichen CO2-Emissionen führen und die benötigte Wärmeproduktion sicherstellen.

 

Es besteht Eilbedürftigkeit, da eine Inbetriebnahme von Kraftwerksblock 2 zum 20.07.2020 geplant war und Klimaschutz- sowie Emissionsminderungsmaßnahmen unverzüglich ergriffen werden müssen.

 

Der Hauptausschuss beschließt stellvertretend für die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gebeten, unverzüglich notwendige Klimaschutz- sowie Emissionsminderungsmaßnahmen für das Kohlekraftwerk Wedel durchführen zu lassen und entsprechend auf die Wärme Hamburg GmbH einzuwirken:

 

  1. Reduzierung des Kohlebedarfs, insbesondere durch eine verringerte Stromproduktion in den Sommermonaten;

 

  1. Prüfung einer Sommerabschaltung – Ausweitung der Revisionszeiträume bzw. länger andauernde temporäre Abschaltung von Kraftwerksblöcken, soweit es technisch möglich ist;

 

  1. Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Reduzierung der Partikelemissionen;

 

  1. Berechnung der CO2-Einsparungen durch die vorgenannten Maßnahmen.

 

 

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