Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG als dringliche Entscheidung anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, zeitnah in die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität einzusteigen und bereits Anfang 2022 erste Umsetzungsschritte des Konzepts - insbesondere zu Nr. 4 b) (Ruhe-Quartiere) - zu realisieren.
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Das Amt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich bei der Umsetzung Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität verbindlich am Grundlagenbericht und am Maßnahmenkatalog zu orientieren. Die inhaltlichen Korrekturen aus der Eingabe des Luruper Forums vom 18. November 2021 (Drs. 21‑2517) und der Ausschussberatung am 26. November 2021 sind aufzunehmen.
- Das Amt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, im nächsten Schritt eine Kostenschätzung für die Einzelmaßnahmen, Priorisierung der Einzelmaßnahmen und die Identifizierung und Beantragung geeigneter Fördermittel vorzunehmen. Bevor seitens des Amtes erste Umsetzungsschritte erfolgen, erhalten die betroffenen Stadtteilbeiräte und der Verkehrsausschuss Gelegenheit zur Priorisierung der Maßnahmen Stellung zu nehmen, soweit nicht bereits vorab für Einzelmaßnahmen eine entsprechende Beteiligung erfolgt ist.
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Das Amt wird außerdem gemäß § 19 BezVG gebeten, bezogen auf den Lupenraum 1 Lurup/ Osdorf (einschließlich des Osdorfer Borns) bei der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität folgende weitere Punkte zu beachten:
- Das gesamte Gebiet des Stadtteils Lurup – u.a. einschließlich der Quartiere Lüdersring/ Langbargheide und Flüsseviertel Nord - ist in die Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität einzubeziehen.
- Die Einrichtung von „Ruhe-Quartieren“ im Lupenraum L1 ist allen anderen Maßnahmen mit erster Priorität vorzuziehen und vorrangig umzusetzen. Hierbei ist die vom Luruper Forum vorgeschlagene Konzeption handlungsleitend und vor einer weiteren Umsetzung gemeinsam mit den Stadtteilbeiräten von Lurup und Osdorf zu konkretisieren.
- Das Amt wird gemeinsam mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer prüfen, ob und ggf. wie eine vorgezogene Realisierung des Radschnellwegs Elmshorn-Hamburg bezogen auf den im Stadtteil Lurup gelegenen Abschnitt unter Einbeziehung des konkreten Streckenverlaufs östlich der Elbgaustraße realisiert werden kann.
- Bei der weiteren Planung und Umsetzung sind die Stadtteilbeiräte und Einwohner*innen des Lupenraums Lurup/ Osdorf zu beteiligen.
Das Erfordernis einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses folgt daraus, dass die Umsetzung insbesondere die Einwerbung geeigneter Fördermittel keinen weiteren Aufschub duldet und eine reguläre Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung ansonsten erst Ende Januar 2022 möglich wäre.