Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG als dringliche Entscheidung anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
-
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG gebeten, zeitnah in die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzepts (KSTK) Mobilität einzusteigen.
-
Das Amt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich bei der Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität verbindlich am Grundlagenbericht und am Maßnahmenkatalog zu orientieren. Die inhaltlichen Korrekturen aus der Eingabe des Luruper Forums vom 18. November 2021 (Drs. 21‑2517), aus der E-Mail des Luruper Forums vom 26.11.2021 „Anmerkungen/ Korrekturen zum KSTK Mobilität – Grundlagenbericht“ (Anlage) und der Ausschussberatung am 26. November 2021 sind aufzunehmen. Insbesondere ist zu berichtigen, dass das gesamte Gebiet des Stadtteils Lurup – u.a. einschließlich der Quartiere Lüdersring/ Langbargheide und Flüsseviertel Nord - in die Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität einzubeziehen ist.
- Das Amt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, im nächsten Schritt eine Kostenschätzung für die Einzelmaßnahmen und eine Identifizierung geeigneter Fördermittel vorzunehmen. In Absprache mit dem Verkehrsausschuss erfolgt daraufhin eine Priorisierung. Den betroffenen Stadtteilbeiräten wird dazu Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für die derart abgestimmten Einzelmaßnahmen werden Fördermittel beantragt.
Das Erfordernis einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses folgt daraus, dass die Umsetzung insbesondere die Einwerbung geeigneter Fördermittel keinen weiteren Aufschub duldet und eine reguläre Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung ansonsten erst Ende Januar 2022 möglich wäre.