Klimaschutz für Altona - Umsetzung des IKK - Projektes "Stadt als Vorbild" Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-5065
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Altona (IKK) wurde zahlreiche Maßnahmen verabredet, die geeignet sind, laufende Aktionen des Bezirksamtes zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu koordinieren. Zu diesen Aktionen zählen etwa baurechtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen, städtebauliche Verträge mit Berücksichtigung des Altonaer Stadtklima-Standard oder die umfassende Förderung umweltfreundlicher Verkehre im Rahmen der Verabredungen des Bündnisses für den Fuß-und Radverkehr.
Mit einer Vielzahl von öffentlichen Veranstaltungen und Kampagnen wurden Akteur*innen in der Gesellschaft eingebunden und eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung für den Klimawandel und seine Folgen erreicht. Als Beispiele seien genannt: Klimaschutz-Info für Bauherr*innen, Solar-Kampagne, Klima-Zentrale in Lurup, Mobilitätstag für Beschäftigte oder die Bewerbung von „Stadtradeln“.
Angesichts der umfangreichen Inhalte des IKK und personeller Engpässe wurden eine Reihe von Formaten noch nicht oder erst in Teilen umgesetzt. Daher wurde das IKK mit einer Laufzeit bis 30.09.2025 fortgeschrieben.
Als weiterer Punkt der Umsetzung des IKK zeichnet sich ab, dass im Rahmen eines bezirksübergreifenden Projektes vom Immobilien Service Zentrum (ISZ) der Sprinkenhof GmbH Sanierungsfahrpläne für bezirkliche Gebäude erstellt werden können. Auch der Ausbau der Photovoltaikanlagen muss zukünftig forciert werden. Mit der 100%igen Tochter der städtischen Gesellschaft Hamburger Energiewerke GmbH, Hamburg Energie Solar GmbH, steht innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg eine kompetente Ansprechstelle für Beratung, Konzeption und Planung bis hin zur Installation der Photovoltaikanlage zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksversammlung begrüßt und unterstützt das Vorhaben des Bezirksamtes, in Zusammenarbeit mit der Sprinkenhof GmbH Sanierungsfahrpläne für bezirkliche Gebäude in Altona zu entwerfen.
Das Bezirksamt wird dabei gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten, Mittel für die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 bereit zu stellen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne