Kirschbäume statt Asphalt für Teufelsbrück Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)
Während der umfangreichen Bauarbeiten an der Elbchaussee wurde der Bereich zwischen Teufelsbrücker Platz und Eingang/ Übergang zum Jenischpark stark in Mitleidenschaft gezogen. Die wenigen Zierkirschen sind teilweise geschädigt und der gesamte Abschnitt bedarf einer Wiederherstellung und Neugestaltung. Dazu liegt dem Ausschuss die Drucksache 21-3326 vor (dieser Abschnitt ist dort der Abschnitt A). Auch die Abschnitte B-C (Elbuferwanderweg und Schröders Elbpark) sollen laut der Drucksache stark verändert werden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Der Bereich zwischen Teufelsbrück und Jenischpark ist als Baustelleneinrichtungsfläche für den Ausbau der Elbchaussee (Maßnahme des LSBG) erforderlich. Der LSBG ist für die Wiederherstellung dieser BE-Flächen verantwortlich.
Zu 1:
Die Ausschreibung befindet sich derzeit im Verfahren, die Submission findet am 28.09.2022 statt und der Auftrag wird kurzfristig, vors. Anfang Oktober, vergeben/erteilt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch HWSP-Mittel (Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm). Da die Mittel nur für das Kalenderjahr 2022 zur Verfügung stehen, wurden die Maßnahmen am Elbufer als vorgezogene Maßnahmen realisiert, um diese nur für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Mittel nutzen zu können.
Zu 2:
Ja, Pläne können auf Wunsch/Aufforderung zur Verfügung gestellt werden.
2.1 Ist diese Planung Teil eines einheitlichen Konzeptes zur Neugestaltung des Elbuferwanderweges, wie in Drucksache 21-2965 (im April 2022 im Ausschuss vorgelegt) erwähnt? Wenn ja, warum liegt dem Ausschuss dieses Konzept nicht vor? Wenn nein, warum nicht?
2.2 Wie ist der Stand bei dem erwähnten Gutachten?
Zu 2.1 und 2.2:
Das Maßnahmenkonzept für den Elbuferwanderwegbereich liegt nicht vor, die Erstellung wird in den Folgejahren angestrebt. Das Konzept sollte ursprünglich aus den HWSP- Mitteln finanziert werden. Als die Vorgabe, der Mittelabfluss habe in 2022 zu erfolgen, seitens der FB bekanntgeben wurde, musste kurzfristig die Verwendung der Gelder umentschieden werden. Deshalb wurden die vorgezogenen Maßnahmen, die fachlich und planerisch unkritisch sind, vorbereitet.
3 Die Abschnitte A-C haben alle einen sehr landschaftsnahen Charakter, wie in Drs. 21- 2965 bestätigt ("Breite Asphalttrassen kollidieren mit dem Baumschutz und dem Ziel einer wertigen, landschaftlichen Gestaltung.").
3.1 Warum ist eine Versiegelung der Gehwege in Abschnitten A-B dennoch "in Asphaltbauweise" geplant?
Zu 3.1:
Die Bestandsgranddecken sind nicht ausreichend hochwassersicher, jährlich wiederkehrende Sturmfluten verursachen einen immensen Unterhaltungsaufwand, da ungebundene Beläge oftmals komplett weggespült werden. Die gebundene Bauweise dagegen ist hochwassersicher und aufgrund der hohen Frequentierung nutzungsorientiert.
Durch den Asphalt ist eine sichere, barrierefreie Nutzung der Strecke u.a. für den Radverkehr möglich. Zu dem Bestandsweg lagen dem Bezirksamt diesbezüglich diverse kritische Eingaben vor.
3.2 Sind Alternativen wie Natursteinpflaster oder sonstige wasserdurchlässige, Wurzel freundliche, hochwassersichere und helle (wegen der Optik) Wegebefestigungen geprüft worden?
Zu 3.2:
Der gewählte Ausbaustandard entspricht der zu erwarteten Nutzung und ist trotzdem gestalterisch wertig vorgesehen. Alternativen wurden geprüft, der Asphaltbelag bietet allerdings die beste Nutzbarkeit im Verhältnis zu den Kosten.
4 Im Abschnitt A wachsen Zierkirschen, die den Charakter des Ortes prägen. Die Böschung zum Teufelbrücker Hafenbecken hin wird 2 Mal im Jahr stark zurück-geschnitten, es erfolgt sonst keine Pflege. Laut der Drucksache sollen im Abschnitt A 4 Gehölze gepflanzt werden.
4.1 Welche Art von Gehölzen soll gepflanzt werden?
Zu 4.1:
Im Abschnitt A werden 2 Zierkirschen (Prunus serrulata 'Kanzan') und 2 Kornelkirschen (Cornus mas) gepflanzt.
4.2 Warum werden nicht mehr Gehölze gepflanzt?
Zu 4.2:
Um den ursprünglichen Charakter der Fläche (Rasenflächen mit Einzelgehölzen) beizubehalten bzw. wiederherzustellen sind nur einzelne Gehölze vorgesehen. Eine zu dichte Bepflanzung mit Hochstämmen steht einer Entwicklung der Rasen/-Wiesenflächen entgegen. Zudem würden sie die, für den Bereich bedeutenden, Sichtbeziehungen unterbrechen.
4.3 Gibt es Überlegungen Zierkirschen zu pflanzen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 4.3:
Entfällt, es werden Kirschen gepflanzt.
4.4 Warum ist die Böschung nicht Teil der landschaftlichen Neugestaltung?
Zu 4.4:
Das Flutschutzbauwerk, einschl. der Böschungsflächen befinden sich im Verwaltungsvermögen der HPA und gehört deshalb nicht zum Planungsbereich.
5 Wurden für den Abschnitt C Alternativen zum EPDM geprüft, die pflegeleichter und plastikfrei sind wie Rindenmulch, Sand, Rollkies?
Zu 5.:
Der gewählte EPDM-Belag ist in Bezug auf den Kosten-/Nutzenfaktor für die dauerhafte Erhaltung vorteilhaft. Alternative Befestigungen für eine Calisthenicsanlage sind nicht benutzerfreundlich, bieten nicht den erforderlichen Fallschutz und sind zudem sehr pflegeintensiv. Außerdem werden in der Regel die EPDM-Flächen neben den Geräten für gymnastische Übungen genutzt. Ein ungebundener Belag (Kies, Mulch) würde die Nutzbarkeit sehr einschränken.
5.1 Was genau bedeutet "Hierfür wird der südliche Böschungsbereich überarbeitet"?
5.2 Beinhaltet diese Überarbeitung auch umfangreiche Fällungen von Bäumen und Gehölz? Wenn ja, was genau ist geplant?
Zu 5.1. und 5.2:
Um die Aussicht von der Sportfläche/dem Sitzplatz auf die Elbe zu ermöglichen, werden im Böschungsbereich in Teilabschnitten Ahornsämlinge und Brombeeren entfernt. Bäume, die unter die Baumschutzverordnung fallen, sind nicht betroffen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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