Keine Neugestaltung der Kehre Glückstädter Weg Pläne des Amtes stoppen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Seit 2018 bestehen Planungen die Kehre Glückstädter Weg umzubauen. Anlass dafür ist, dass seit Fertigstellung des Schulneubaus der Zugang zum Gelände der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule über den Glückstädter Weg erfolgt. Das Bezirksamt will deshalb den Bereich der Kehre des Glückstädter Wegs neugestalten.
Ziel der Planung ist es, den Zugangsbereich zum Schulgelände übersichtlicher zu gestalten. Dies soll der Schulwegsicherung dienen. Inzwischen ist die Planung siebenmal überarbeitet worden. Die geschätzten Baukosten für die aktuelle Planung belaufen sich auf 2,85 Mio. Euro. Die Baukostensteigerungen der letzten beiden Jahre sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Mehrere Beteiligungsveranstaltungen fanden bereits statt. Zuletzt hatte das Amt für den 27.09.2023 zu einer weiteren Beteiligungsveranstaltung in die Aula der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule eingeladen. Rund 50 Bürger:innen haben daran teilgenommen. Darunter waren viele Mieter:innen der angrenzenden Siedlung Glückstädter Weg/ Immenbusch der Altonaer Spar- und Bauvereins eG (altoba). Die Realisierung der Pläne des Amtes für eine Neugestaltung der Kehre des Glückstädter Wegs setzen einen Grundstückstausch zwischen Stadt und der altoba voraus. Nach bisherigem Stand will die altoba diesen Grundstückstausch nur dann vollziehen, wenn die Mieter:innen der Wohnanlage mehrheitlich damit einverstanden sind. Eine große Mehrheit der Mieter:innen hat sich jedoch gegen den Tausch ausgesprochen, da sich dadurch die Lage der für die Siedlung bestimmten Pkw-Stellplätze zum Nachteil der Mieter:innen verändert. Dies ist durch entsprechende Unterschriftensammlungen dokumentiert.
Weiterhin wird der Wegfall von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum und die beabsichtigten Baumfällungen kritisiert. In einer Großsiedlung, die seit Jahrzehnten vergeblich auf die Realisierung einer Schienenanbindung wartet, ist eine Reduzierung aktuell noch dringend benötigter Pkw-Stellplätze sachlich nicht zu vertreten. Die zu erwartenden Baukosten von rund 3,0 Mio. Euro sind unverhältnismäßig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft der Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:
:
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
ohne