Keine Kürzung der Rahmenzuweisung Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-5120B beschlossen.
Die Behörde für Umwel, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 07.10.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die BUKEA erkennt die Effekte des seit einigen Doppelhaushalten gleichbleibenden Niveaus der Rahmenzuweisung für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an und sieht die wachsenden Bedarfe – nicht zuletzt aufgrund der Herausforderungen des Klimawandels. Die BUKEA hat in den vergangenen Jahren immer wieder Mehrbedarfe angemeldet, die Entscheidung über den Gesamthaushalt liegt aber bei der Bürgerschaft.
Obwohl die BUKEA bereits für die Jahre 2023/2024 aufgrund der angespannten Haushaltslage enorme Anstrengungen für eckwertekonforme Anmeldung des Haushaltsplanentwurfes unternehmen musste, wurde die Rahmenzuweisung Grün im Haushalt 2023 / 2024 unangetastet gelassen.
Die BUKEA ging davon aus, dass das Erhaltungsmanagement Grün ab 2025 in den Regelbetrieb überführt wird und dass die finanzielle Ausstattung dann auf Basis der vorliegenden Zahlen dem Bedarf angepasst wird. Im laufenden Aufstellungsprozess gab es Entwicklungen, die dazu geführt haben, dass das EMG erst im Jahr 2027 in den Regelbetrieb überführt wird. Der Prozess der Haushaltsaufstellung war zu dieser Zeit so weit fortgeschritten, dass eine Rückabwicklung der Umschichtung aus 23/24 nicht mehr möglich war.
Im Rahmen der Verlängerung des Projektes Erhaltungsmanagement für die Jahre 2025 und 2026 ist es weiterhin möglich, Gelder für „künftige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem systematischen Abbau des Sanierungs- und Instandhaltungsstaus sowie zum dauerhaften Erhalt der Infrastruktur“ bei der Senatskanzlei abzufordern. Die BUKEA wird sich im Rahmen der Möglichkeiten bemühen, die Abteilungen Stadtgrün der Fachämter MR in den Bezirksämtern auch unterjährig zu unterstützen. Dabei müssen aber auch die Defizite im Bereich Straßenbäume berücksichtigt werden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.