Keine Fallenjagd auf Tauben am Bahnhof Altona! Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 8.9
Die Bezirksversammlung Altona hat sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, die Situation der vielen Stadttauben am Bahnhof Altona im Einklang mit dem Tierschutz und Tierwohl verbessern zu wollen (vgl. Drucksache 21-2755.1). Dazu gehören insbesondere betreute Taubenschläge, welche eine artgerechte Haltung der Tauben und eine tierschutzkonforme Kontrolle der Population durch den Austausch der Gelege gegen Gipseier ermöglichen. Eine wirksame Eindämmung der Taubenpopulation ist nur möglich, wenn ein einheitliches Taubenschutzkonzept über die Bezirksgrenzen Altonas hinaus entwickelt wird. Ein solches Konzept kann nur auf Landesebene entwickelt werden.
Parallel hierzu führen das Bezirksamt Altona und weitere Akteur*innen Gespräche mit den Eigentümer*innen der potentiellen Flächen für Taubenschläge sowie zur Finanzierung der Errichtung und des Betriebs. Die Erfahrungen und die Ergebnisse sollten in das hamburgweite Konzept miteinfließen.
Dem Vernehmen nach steht die Idee im Raum, als zusätzliche Taubenvergrämungsmaßnahme auf die Jagd mit Lebendfallen zu setzen. Aus fachlicher Sicht dient eine solche Maßnahme allerdings nicht dazu, die Taubenpopulation nachhaltig zu kontrollieren. Ausgesetzte Tauben folgen ihren Heimkehrinstinkt und fliegen wieder zurück. Das Töten von Tauben wäre zudem nicht erlaubt. Darüber hinaus werden die Tauben unfreiwillig aus ihrem sozialen Gefüge gerissen und von ihrem Partner und möglicherweise ihrer Brut entfernt. Sollten die Eltern von Jungvögeln gefangen werden, droht der Brut der Hungertod. In der Falle sind die Tiere purem Stress ausgesetzt. Ein solches Vorgehen ist mit dem Tierschutz nicht zu vereinbaren. Der Einsatz von Lebendfallen ist daher abzulehnen.
Die Bezirksversammlung Altona bringt hiermit ihre Ablehnung für den Einsatz von Lebendfallen zur Vergrämung und Verbringung von Tauben zum Ausdruck. Jeder Cent, der für dieses tierschutzfragwürdige und personalintensive Vorgehen aufgewendet werden soll, wäre besser und nachhaltiger eingesetzt für Taubenschläge.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung stellt nach Bewilligung der Betriebsmittel für die Errichtung von drei Taubenschlägen 60.000 Euro aus Politikmitteln zu Verfügung.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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