KEBAP e.V. im Hochbunker Schomburgstraße 6-8 BV-Beschluss 20-3815E Kostenübernahme und Verfahrensbeschleunigung Anpassung des Zeitraums zur Verwendung der Mittel Beschlussempfehlung des Amtes
In der BV-Sitzung im Juni 2017 wurde die Drucksache 20-3815E zur Kostenübernahme und Verfahrensbeschleunigung des Projektes KEBAP e.V. beschlossen. Die darin enthaltenen Politikmittel in Höhe von 3.500,- € sollten. KEBAP e. V. in die Lage versetzen, die entstehenden Kosten für den Betrieb und die Reinigung des Bunkerumfeldes zu begleichen. Die Kostenübernahme ergab sich dadurch, dass die Grundeigentümerin des Bunkers, die BImA nicht mehr bereit war, weiterhin für die Kosten, die durch die Bunkernutzung von Kebap e.V. entstanden sind, zuständig zu sein. Das Bezirksamt Altona hat mit der BImA eine Nutzungsvereinbarung geschlossen und leitete die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben haben, in einer weiteren Vereinbarung mit KEBAP e.V. an den Verein weiter. Des Weiteren wurde für KEBAP e.V. ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Bedauerlicherweise wurde in der Vereinbarung zwischen Bezirksamt und BImA versäumt, zu erwähnen, dass die Mittel, gemäß des BV-Beschlusses, erst ab Juni 2017 zur Verfügung stehen.
Nachdem Mitte 2018 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 in Höhe von 1.795,72 € von der BImA an das Bezirksamt gesandt wurde, leitete das Amt die Abrechnung an KEBAP e.V. weiter. Kurz danach wurde die Rechnung von KEBAP e.V., entgegen dem BV-Beschluss und dem Zuwendungsbescheid für das gesamte Jahr 2017 beglichen. Dadurch ist KEBAP e. V. in eine zuwendungsrechtlich problematische Lage geraten. Der Verwendungsnachweis kann nicht erbracht werden, da bezogen auf den BV-Beschluss eine Überzahlung für die Monate Januar bis Mai 2017 entstanden ist.
Die Bezirksversammlung wird daher gebeten, den Verwendungszeitraum auf das gesamte Jahr 2017 auszuweiten und so die Problemlage zu heilen. Die zur Verfügung gestellten Politikmittel sind vollumfänglich ausreichend.
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