20-5343.2

KEBAP e.V. im Hochbunker Schomburgstraße 6-8 BV-Beschluss 20-3815E - Kostenübernahme und Verfahrensbeschleunigung Anpassung des Zeitraums zur Verwendung der Mittel Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksversammlung vom 29.06.2017 wurde die Drucksache 20-3815E (Anlage) zur Kostenübernahme und Verfahrensbeschleunigung des Projektes KEBAP e.V. beschlossen. Die darin enthaltenen Politikmittel in Höhe von 3.500 Euro sollten KEBAP e.V. in die Lage versetzen, die entstehenden Kosten für den Betrieb und die Reinigung des Bunkerumfeldes zu begleichen. Die Kostenübernahme ergab sich dadurch, dass die Grundeigentümerin des Bunkers, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA), nicht mehr bereit war, weiterhin für die Kosten, die durch die Bunkernutzung von KEBAP e.V. entstanden sind, zuständig zu sein. Das Bezirksamt Altona hat mit der BImA eine Nutzungsvereinbarung geschlossen und leitete die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben haben, in einer weiteren Vereinbarung mit KEBAP e.V. an den Verein weiter. Des Weiteren wurde für KEBAP e.V. ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Bedauerlicherweise wurde in der Vereinbarung zwischen Bezirksamt und BImA versäumt zu erwähnen, dass die Mittel, gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung, erst ab Juni 2017 zur Verfügung stehen.

 

Nachdem Mitte 2018 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 in Höhe von 1.795,72 Euro von der BImA an das Bezirksamt gesandt wurde, leitete das Amt die Abrechnung an KEBAP e.V. weiter. Kurz danach wurde die Rechnung von KEBAP e.V., entgegen dem Beschluss der Bezirksversammlung und dem Zuwendungsbescheid für das gesamte Jahr 2017 beglichen. Dadurch ist KEBAP e.V. in eine zuwendungsrechtlich problematische Lage geraten. Der Verwendungsnachweis kann nicht erbracht werden, da bezogen auf den Beschluss der Bezirksversammlung eine Überzahlung für die Monate Januar bis Mai 2017 entstanden ist.

 

Die Bezirksversammlung wird daher gebeten, den Verwendungszeitraum auf das gesamte Jahr 2017 auszuweiten und so die Problemlage zu heilen. Die zur Verfügung gestellten Politikmittel sind vollumfänglich ausreichend.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwendungszeitraum soll abweichend vom Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2017 (Drs. 20-3815E) auf das gesamte Jahr 2017 ausgeweitet werden.

 

Anhänge

Drs. 20-3815E Beschluss KEBAP – Kostenübernahme und Verfahrensbeschleunigung