21-4625

Internationale Jugendarbeit stärken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
03.01.2024
03.01.2024
Ö 5.2
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4353.2B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 21.12.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde teilt die auch wissenschaftlich unterlegte Auffassung der Bezirksversammlung Altona, dass es sich bei der internationalen Jugendarbeit um einen wichtigen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit handelt. Die Sozialbehörde teilt weiterhin das Anliegen der Bezirksversammlung Altona, auch und vor allem jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf, d.h. auch jungen Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien, die Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen zu ermöglichen.

Die Sozialbehörde trägt der Bedeutung internationaler Jugendarbeit insbesondere durch die Tätigkeit des Referates „Internationale Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit“ Rechnung. Hamburgweit zuständig für alle Fragen internationaler Jugendarbeit, steht es den Bezirken, aber auch Trägern und Privatpersonen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Als Landeszentralstelle bearbeitet es die Anträge aller Hamburger Träger, die keiner sog. bundeszentralen Einrichtung (z.B. dem BDKJ) angeschlossen sind und die die Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) bzw. bei bundeszentralen Förderstellen (Jugendwerken, bilateralen Koordinierungswerken) beantragen wollen. Es bewirtschaftet die Mittel des Landesförderplans und die von der Senatskanzlei für den internationalen Jugendaustausch im Rahmen von Städtepartnerschaften zur Verfügung gestellten Mittel, und unterstützt durch Kofinanzierung Austausche im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+. Schließlich fördert die Sozialbehörde das in Hamburg ansässige Europa Jugendbüro und arbeitet eng mit allen Akteuren internationaler Jugendarbeit in Hamburg, aber auch auf Bundes- und europäischer Ebene zusammen.

 

Jungen Menschen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien die Teilnahme an Jugendbegegnungen zu ermöglichen, ist der Sozialbehörde ein besonderes Anliegen. Gemäß Teil I, Nr. 3.4 des LFP besteht deshalb die Möglichkeit eines jeweils individuellen Zuschusses, der den Teilnehmendenbeitrag des/der Einzelnen mindert. Im Jahr 2022 konnte bei einem Fördervolumen von insgesamt rd. 460.000,00 € insgesamt 714 jungen Hamburgerinnen und Hamburgern und 213 Fachkräften und damit annähernd so vielen wie vor der Pandemie die Teilnahme an einer Vielzahl von Maßnahmen ermöglicht werden. Tatsächlich ist die Zahl der jungen Menschen, die an einer internationalen Jugendbegegnung teilgenommen haben, noch deutlich größer.

 

Der Sozialbehörde ist bewusst, dass das Interesse an internationalen Jugendbegegnungen deutlich höher ist und nicht alle geplanten und förderungswürdigen Anträge bewilligt werden können. Sie befürwortet es deshalb grundsätzlich, wenn zusätzliche Mittel für die internationale Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden und diese vor allem jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf zugutekommen. Sie wendet sich deshalb mit Nachdruck gegen die vom BMFSFJ etwaig geplanten Kürzungen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes. Sie wird im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2025/2026 Mittel für den Landesförderplan im Rahmen der auch ansonsten bestehenden Prioritäten adäquat berücksichtigen.   

 

Aus fachlicher Sicht ist es gleichwohl weder notwendig noch förderlich, zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderinstrumenten auf europäischer, Bundes- und Landesebene ein weiteres Förderinstrument auf bezirklicher Ebene zu etablieren. Mit der landesweiten Förderung der internationalen Jugendarbeit verknüpft die Sozialbehörde das Ziel, die bezirkliche Infrastruktur um solche Projekte und Maßnahmen zu ergänzen, die nicht in jedem Bezirk vorgehalten werden müssen oder bei denen eine gesamtstädtische Steuerung fachlich sinnvoll oder ökonomisch ist. Dies gilt auch für die internationale Jugendarbeit.

 

Bereits jetzt ist die Förderlandschaft im Bereich der internationalen Jugendarbeit divers und für Interessierte nur schwer zu durchschauen. Die Schaffung einer weiteren Förderebene würde die Förderlandschaft weiter zersplittern. Sinkende Transparenz und erhöhter Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand wären die Folge. Die Sozialbehörde ist sehr interessiert daran und jederzeit gerne bereit, sich mit der Bezirksversammlung über die Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit auszutauschen und zu beraten, wie vor allem jene junge Menschen stärker für die Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit gewonnen werden können, die sich aus unterschiedlichen Gründen derzeit noch nicht aktiv beteiligen.

 

r einen weiteren Austausch steht die Sozialbehörde gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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