21-4353.2

Internationale Jugendarbeit stärken Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.11.2023
Sachverhalt

Ziel der internationalen Jugendarbeit ist, das gegenseitige Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen sowie deren persönlichen Entwicklung zu fördern.

 

Die Teilnehmenden gewinnen durch einen Austausch viel und reflektieren ihre eigene kulturelle Identität. Auf diesem Weg lernen sie Toleranz, Akzeptanz und Neugier gegenüber dem Fremden. Indem sie im sozialen und professionellen Kontext wichtige Schlüsselkompetenzen erwerben, gewinnen sie Selbstvertrauen und Motivation, was für ihre private und berufliche Entwicklung von großer Bedeutung ist. Schließlich stärken sie ihr internationales Bewusstsein. Grundsätzlich ist im Rahmen der internationalen Jugendarbeit vorgesehen, dass die anreisende Gruppe ihre Reisekosten trägt und die aufnehmende Gruppe die übrigen Kosten. Diese Kostenverteilung, zu der es auch Ausnahmen gibt, z.B. der Internationale Jugendaustausch mit Israel, hat zur Folge, dass die internationale Jugendarbeit z.B. eine Domäne der in der Mittelschicht verankerten Jugendverbände ist und Jugendlichen aus wirtschaftlich schwächeren Familien eine Teilnahme nur schwer möglich ist.

 

Ein Beispiel ist der durch das Haus der Jugend Steilshoop organisierte Jugendaustausch mit Korea.

 

Um diesen Bereich der internationalen Jugendarbeit zu fördern und auch die internationalen Kontakte der Bezirksversammlungen zu stärken, wird eine Stärkung und ein zusätzliches Finanzierungsmodell vorgeschlagen, welches ergänzend neben den bisherigen rderungsinstrumenten von Bund und Land steht.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor diesem Hintergrund einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Finanzbehörde, die Behöre für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie die Sozialbehörde werden gemäß § 27 BezVG gebeten, sich im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür einzusetzen, neben den bisherigen Förderpositionen des Landesförderplans Familie und Jugend (LFP) für internationale Jugendarbeit eine weitere Maßnahme im Einzelplan 4 zu verankern, in der für von den Bezirksversammlungen unterstützten Projekten Mittel in Höhe von insgesamt 350.000 Euro jährlich für die internationale Jugendarbeit für junge Menschen (§ 7 SGB VIII) der freien und kommunalen Träger der Jugendhilfe zu Verfügung gestellt werden.

 

  1. Die Antrags- und Förderbedingungen sollen ergänzend zu der LFP-Pos. 3 und unter Beteiligung der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse gesondert geregelt werden und sicherstellen, dass insbesondere eine Teilnahme von Jugendlichen aus wirtschaftlich schwachen Familien an internationalen Jugendaustauschen ermöglicht wird.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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