Instandhaltung, Sauberkeit und Modernisierung von Spielplätzen in Altona Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Ö 5.3
Der Spielplatz ist nicht nur ein Ort der Freude und Spielfreude für unsere Kinder, sondern auch ein bedeutender Bestandteil des öffentlichen Raums. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Räume regelmäßig instandgehalten, sauber gehalten und modernisiert werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der spielenden Kinder zu gewährleisten. Mit dieser Kleinen Anfrage wird angestrebt, detaillierte Informationen zu den Pflege- und Modernisierungspraktiken sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln für die Spielplätze in Altona zu erhalten.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.a:
Die Müllbeseitigung erfolgt durch die Stadtreinigung Hamburg. Die Einsätze werden von dieser bedarfsgerecht geplant. Grundreinigungen der Spielplätze erfolgen im Rahmen der Regelpflege, 2-3mal/Jahr und bei Bedarf anlassbezogen. Graffitis werden nicht regelmäßig beseitigt, sondern lediglich, wenn durch diese gegen Recht verstoßen oder öffentliche Ärgernisse ausgelöst werden.
Zu 1.b:
Die Laubbeseitigung erfolgt nach Bedarf 2-3 jährlich i.d.R. in den Monaten Okt.- März
Zu 2:
Eine visuelle Kontrolle findet wöchentlich statt. Monatlich wird eine operative Überprüfung durch Spielplatzkontrolleur*innen durchgeführt. Eine Hauptuntersuchung, an externe Sachverständige beauftragt, erfolgt 1x jährlich.
Zu 3:
Die Absicherung erfolgt durch die unter Frage 2. genannten Kontrollen.
Zu 4:
Der Zustand der Geräte und der Abnutzungsgrad werden im Spielgerätekataster erfasst und dokumentiert. Hieraus werden vorbeugende Maßnahmen abgeleitet.
Zudem werden alle Spielplätze in der Anlagenbuchhaltung erfasst, sodass sowohl das Herstelldatum als auch der Abschreibungszeitpunkt bekannt sind.
Zu 5:
Seitens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird, unter Zuarbeit der Bezirksämter, ein Erhaltungsmanagement für Grünanlagen erarbeitet.
Hiermit soll u.a. der qualitative Zustand der Spielplätze erfasst, dokumentiert und bewertet werden. Erforderliche Sanierungsbedarfe sowie die erforderlichen Ressourcen sollen hiermit ermittelt werden.
Zu 6:
Alle Planungen von Spielplätzen bei Grundinstandsetzungen bzw. Neubauten erfolgen im Rahmen von Beteiligungsverfahren.
Hinweise zu bestehenden Spielplätzen können von Bürger*innen über den „“Meldemichel“, bzw. den auf den Spielplätzen angegeben, sowie die publizierten Kontaktadressen des Bezirksamts, erfolgen.
Eingaben von Bürger*innen werden kurzfristig geprüft und bei Bedarf aufgegriffen.
Zu 7:
Die Unterhaltungsarbeiten, jenseits der Müllbeseitigung werden vom kommunalen Bauhof übernommen. Über die Arbeitskapazität des Bauhofs hinausgehende Arbeiten werden an externe Auftragnehmer im Rahmen von Rahmenverträgen oder Ausschreibungen vergeben. Lokale Unternehmen oder Dienstleister werden gegebenenfalls im Rahmen der Angebotseinholung einbezogen.
Zu 8:
Für Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze in Hamburg gibt es eine Technische Richtlinie vom 06.10.2016. Die Kontrolle wird nach den Bestimmungen der DIN EN 1176 durchgeführt.
Zu 9:
Die Spielgeräte müssen der DIN 1176 entsprechen. Für eine öffentliche Nutzung wäre ein städtebaulicher Vertrag erforderlich. Hierzu sind dem Bezirksamt keine in Frage kommenden Spielplätze bekannt.
Zu 10:
Alle Spielplätze in Altona sind barrierefrei zu erreichen.
Zu 11:
Grundsätzlich ist die Frage des Alters nicht das ausschlaggebende Kriterium für eine Erneuerung, sondern die Frage des Pflegezustands, der Abnutzung und der Ausstattung.
In Altona gibt es aktuell 115 Spielplätze. Die Liste der Spielplätze, die in den letzten 10 Jahren nicht saniert wurden liegt als Anlage bei.
Zu 12:
Hierüber liegt dem Bezirksamt keine Übersicht vor.
Als Einzelfall ist dem Bezirksamt der Schulhof Thadenstraße bekannt.
Zu 13:
Für Spielplätze werden keine gesonderten Mittel zur Verfügung gestellt. Die Unterhaltung erfolgt aus den konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen Grün gemeinsam für Parkanlagen und Spielplätze.
In 2023 standen Altona hieraus insgesamt folgende Mittel zur Verfügung:
BUKEA Rahmenzuweisung Grün 2.680.366,98€
BUKEA Investitionen Grün- und Erholungsanlagen 454.200,72€
Ergänzend wird die Sanierung und der Neubau von Spielplätzen aus unterschiedlichen Programmen finanziert. Hierfür kann keine pauschale Größenordnung benannt werden, da dies jährlich stark variiert.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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