22-2312

Installation eines Verkehrsspiegels an der Autobahnabfahrt der Kieler Straße auf die A7 - Stellungnahme zur Drs. 22-0873, BV-Beschluss vom 24.04.2025 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 22.06.2026 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 15.2

Sachverhalt

Die Anbringung weiterer Verkehrsspiegel ist in Eimsbüttel nicht vorgesehen. Verkehrsspiegel beinhalten aufgrund von Bauart- und Funktionsbedingungen erhebliche Sicherheitsrisiken und werden deshalb im Bezirksamtsbereich Hamburg Eimsbüttel nicht zugelassen.

Zu den Risiken gehören insbesondere:

- Verzerrungen und Verkleinerungen der Verkehrssituationen.

- Kleinere Fahrzeuge z.B. Mofa oder Krad werden leicht übersehen.

- Klimatische Einflüsse wie Regen, Kondenswasser, Schnee, Eis usw. sind über große Teile des Jahres zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten für die Funktion solcher Spiegel sehr nachteilig oder machen sie ganz unwirksam.

- Im Laufe der Zeit senkt die Materialanfälligkeit, die sich hauptsächlich durch Blindstellen bemerkbar macht, den Gebrauchswert einer solchen Einrichtung erheblich.

Die scheinbare Sicherheit eines Verkehrsspiegels kann dazu führen, dass der Fahrzeugführer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebetem.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Kieler Str.

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