Hundeauslauffläche Sibeliusstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021
Letzte Beratung: 07.12.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15.11
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 anliegende Drucksache 21-2316B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 22.11.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die Finanzbehörde wurde gebeten, zum o.a. Beschluss der Bezirksversammlung Altona Stellung zu nehmen, inwiefern die Empfehlung „auf der Hundeauslauffläche Sibeliusstraße sichere Zustände für Kinder und Hundehalter zu schaffen“, Berücksichtigung finden kann.
Die in Rede stehende Fläche befindet sich auf dem Flurstück 3768 der Gemarkung Bahrenfeld. Dieses ist Teil einer vom Bezirksamt Altona hergerichteten Parkanlage. Aufgrund mangelnder finanzieller Mittel befindet sich die Fläche jedoch, trotz mehrfacher Bitte um Übernahme in das Verwaltungsvermögen, im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) und somit in der Verantwortung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Auch das Angebot der vorübergehenden Überlassung der Fläche an das Bezirksamt, bis zur Klärung der endgültigen Überweisung ins bezirkliche Vermögen, wurde mangels fehlender finanzieller Mittel für die Bewirtschaftungskosten vom Bezirksamt abgelehnt.
Der LIG kann regelhaft nur für die Verkehrssicherung auf seinen Flächen sorgen und ist nicht für die Bewirtschaftung öffentlicher Parkanlagen verantwortlich. Aufgrund der Bedeutung dieser Parkfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner führt der mit der Verwaltung der Fläche beauftragte Dienstleister Gladigau Immobilien regelmäßige Kontrollen der Verkehrssicherheit durch. Die letzte Begutachtung erfolgte am 16. Oktober 2021. Eine dabei entdeckte Unebenheit wird zeitnah beseitigt. Ansonsten befindet sich die Fläche in einem guten Zustand und bedarf keiner Instandsetzung.
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für die Bewirtschaftung öffentlicher Parkanlagen ist es dem LIG ebenfalls nicht möglich eine offiziell als solche gekennzeichnete Hundeauslaufläche zu betreiben. Im Gegensatz zum Bezirksamt kann der LIG nicht gewährleisten, dass die Fläche als Hundeauslauffläche geeignet ist und die rechtlichen Kriterien erfüllt. Daher kann der LIG nicht für das Geschehen auf der Fläche haften und deshalb keine offiziell als solche ausgewiesene Hundeauslauffläche auf AGV-Flächen betreiben. Daher wurden die Schilder, welche die Fläche als Hundeauslauffläche ausgezeichnet haben, bereits entfernt und entsprechende Warnhinweise, die auf das Privatgrundstück und das „Betreten auf eigene Gefahr“ hinweisen, angebracht. Den Bewohnerinnen und Bewohnern ist die Nutzung der als Park hergerichteten Fläche möglich.
Die Übernahme der Fläche durch das Bezirksamt im Rahmen der Zuständigkeiten für öffentliche Parkanlagen, zumindest als vorübergehende Überlassung, scheint für eine ordnungsgemäße und sinnvolle Nutzung des Parks- inklusive Hundeauslaufanlage - durch die Bevölkerung unerlässlich. Das Bezirksamt hat die Möglichkeit, die in Rede stehende Fläche in sein Verwaltungsvermögen zu übernehmen, dies ggf. auch im Rahmen einer Überlassung, so dass die von der Bezirksversammlung gewünschte Flächennutzung möglich wäre.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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