21-0811.1

Holsten-Quartier - Anregungen und Kritik der Bürger*Innen ernst nehmen Mitteilungsdrucksache zum Beschuss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2020
27.08.2020
Ö 14.20
19.08.2020
17.06.2020
15.06.2020
15.06.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.01.2020 anliegende Drucksache 21-0592 beschlossen.

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 5 hat im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 21 mit Schreiben vom 31.03.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2a:

Die Defizite in der Quartiersentwicklung zur Neuen Mitte Altona erfolgten weitgehend dadurch, dass Gebäude bereits bezogen wurden, ohne dass Verkehrsflächen entsprechend erschlossen waren. Demzufolge kam und kommt es zu kumulativen Verkehren der Anwohner und den Bauausführenden in teilweise noch nicht gewidmeten oder fertig gestellten Straßen.

Da die Neue Mitte Altona als autoarmes Wohngebiet geplant wurde, existieren deutlich reduzierte Straßenverkehrsflächen. Zudem besteht nur ein eingeschränktes Angebot an Stellplätzen. In der Konsequenz potenzierten sich hierdurch die Konflikte zwischen der Nutzung durch die Bewohner und den Baustellentätigkeiten.

Um derartige Konflikte während der Bauphase des Holstenareals zu verhindern, gibt es nach Auffassung der VD 5 nur zwei Möglichkeiten:

 

  1. Bautätigkeit und Bezug der Wohnungen erfolgen nicht zeitgleich.
  2. Baustellenverkehr und Individualverkehr werden baulich voneinander getrennt. Dieses würde erheblich mehr Flächenbedarf generieren.

 

Ein Bezug der Wohnungen während der Bauphase und somit vor endgültiger Herstellung der Straßenverkehrsflächen entsprechend der straßenverkehrsbehördlich angeordneten Straßenplanung ist nicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen äußerst kritisch.

Die Gewährleistung des 2. Rettungsweges ist im Bereich der Neuen Mitte Altona überwiegend durch eine Anleiterung von Feuerwehraufstellflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen berücksichtigt worden. Die zwingend erforderliche Freihaltung dieser lebensnotwendigen Flächen kann während laufender Bautätigkeiten in der Regel nicht gewährleistet werden. Dieses ist aber Voraussetzung für die Freigabe vor Bezug der Wohnungen.

Somit sind nach hiesiger Einschätzung die Fortführung Bautätigkeiten unter zeitgleichem Bezug der Wohnungen (für die eine Anleiterung mittels Drehleiter der FW laut Baugenehmigung Voraussetzung ist) rechtlich unzulässig und nicht zu verantworten.

Darüber hinaus sind Baufelder dementsprechend so zu gestalten, dass diese für Bau- und Betriebsfahrzeuge auskömmlich sind und nicht auf das Umfeld ausgewichen werden muss. Ein Nachweis ist zeitgerecht im Vorwege durch die Bauträger in Form eines abgestimmten Gesamtkonzeptes zu erbringen.

 

Zu 2b:

Eine Tempo 30km/h-Zoneneinrichtung wurde innerhalb der bisherigen Abstimmungsgespräche straßenverkehrsbehördlich nie in Frage gestellt und entsprechend geplant. Seitens der Straßenverkehrsbehörden bestehen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Holstenquartier keine grundsätzlichen Bedenken. Die Einrichtung ist zudem final mit der BWVI -VE2- abzustimmen.

Ein Kreisverkehr in der Haubachstraße ist eine von mehreren Planungsvarianten. Die Variante mit Kreisverkehr findet keine grundsätzliche Ablehnung der VD. Seitens des Ingenieurbüros, welches mit der Erschließungsplanung beauftragt ist, wurde bei dieser Version thematisiert, dass diese Planung hinsichtlich Befahrbarkeit Nachteile für den ÖPNV bedeuten. Dieser ist mit einer Buslinie über die Haupterschließungsstraße vorgesehen.

Eine endgültige Abstimmung steht noch aus.

 

Zu 2c:

Die    Eggerstedtstraße   liegt   außerhalb  des  B-Plan-Gebietes   Altona-Nord 28

-Holsten Areal-. Eine Anbindung zur Veloroute 13 sowie eine attraktivere Fußgängerverbindung wurden in Abstimmungsgesprächen bereits thematisiert.

Aufgrund der Höhenentwicklung der Bestandsbebauung und der vorhandenen Verkehrsflächen, wäre diese Anbindungsmöglichkeit gemäß bisherigen Prüfungen seitens des Ingenieurbüros sehr komplex. Eine konkrete Planung liegt nach Kenntnis der VD 5 bislang nicht vor.

Einer möglichen Planung zur Herstellung der Anbindungen -sofern die Platzverhältnisse es zulassen- steht die Straßenverkehrsbehörde offen gegenüber.

 

Das Bezirksamt Altona hat mich Schreiben vom 03.06.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt Altona führt Verhandlungsgespräche mit Consus über das Gebäude Haubachstraße 93 / Holstenstraße 214 und wirkt auf die Eigentümerin ein, dass sie ihren Verpflichtungen als Vermieterin nachkommt. Es steht dabei insbesondere in Aussicht, dass eine Entfristung sämtlicher Mietverhältnisse und die Beseitigung von Brandschutzmängeln erreicht werden kann. Die Prüfung einer Ankaufsoption durch die FHH fällt zum jetzigen Zeitpunkt negativ aus, da ein Grunderwerb des genannten Gebäudes wie auch der übrigen Bestandswohngebäude zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung nicht erforderlich ist. Somit besteht keine Grundlage für die Erteilung eines Grunderwerbsauftrags an den LIG. Die von Anwohnerinnen und Anwohnern auf der ÖPD vorgetragene Frage nach einem Grunderwerb durch die Stadt ist nach hiesiger Einschätzung Ausdruck der Sorge, dass die Entwicklung des Holsten-Areals zunächst zu hohen Lärm- und Verkehrsbelastungen und mittelfristig zu Mietpreissteigerungen und Verdrängung führen wird. Dieser Sorge gilt es durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten. Das Bezirksamt weist daher darauf hin, dass es erklärtes wohnungspolitisches Ziel ist, die Bestandswohngebäude zu erhalten und den preisgünstigen Mietwohnraum zu sichern. Dies wird über die bestehende soziale Erhaltungsverordnung gewährleistet. In diesem Zusammenhang steht der FHH auch ein allgemeines Vorkaufsrecht zu, dessen Ausübung bei Grundstücksverkäufen regelhaft geprüft wird. Das Bezirksamt Altona wird sich außerdem dafür einsetzen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner über die Abriss- und Baumaßnahmen von Consus rechtzeitig informiert werden und dass Belastungen möglichst gering gehalten werden.

 

Zu 2.a:

Das Bezirksamt Altona hat entsprechende Abstimmungen zwischen Vorhabenträger, dem bezirklichen Baustellenkoordinator und den Straßenbaulastträgern bereits initiiert. Im ersten Schritt ist die Erstellung eines Konzepts für die Abrissphase in Abstimmung mit geplanten Straßenbaumaßnahmen des LSBG und bezirklichen Maßnahmen avisiert.

 

Zu 2.b:

Das Bezirksamt Altona verfolgt das Planungsziel der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Haupterschließungsstraße. Die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden BWVI und BIS erfolgt im Rahmen der Verschickung des Straßenentwurfs.

 

Zu 2.c:

Der Einmündungsbereich der Eggerstedtstraße in die Haubachstraße / Holstenstraße wird im Zuge der Planungen zur Veloroute 13 überplant. Ziel ist die Verbesserung der Situation für den Fußgänger- und Radverkehr.

 

Zu 2.d:

Das Bezirksamt wird über neue Sachstände Bericht erstatten.

 

Zu 3.a:

Das Bezirksamt Altona wird diese und alle weiteren Anforderungen an die Parkgestaltung zusammentragen und in das Programm für einen freiraumplanerischen Wettbewerb einfließen lassen. Es ist beabsichtigt, vorab auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und hierüber weitere Anforderungen aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer zu ermitteln. Dies wird nicht vor 2021 erfolgen.

 

Zu 3.b:

Siehe Antwort zu a.

 

Zu 3.c:

Die Anlage von Vorgartenzonen ist Bestandteil des Wettbewerbsentwurfs von Poitiers Architekten und arbos Freiraumplanung. Die Ausgestaltung der Vorgartenzonen soll im Rahmen der hochbaulichen Wettbewerbe unter Berücksichtigung allgemeiner Gestaltungsleitlinien erfolgen, die sich derzeit in Erarbeitung befinden.

 

Zu 3.d:

Das Bezirksamt Altona wird mit den Auslobern von Hochbauwettbewerben erörtern, inwieweit Konzepte mit Holzbau zum Tragen kommen können. Das Bezirksamt Altona befürwortet Fassadenbegrünung aus mikroklimatischen und gestalterischen Gründen und ist bestrebt, ein entsprechendes Konzept für das Quartier umzusetzen.

 

 

Zu 3.e:

Das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe befasst sich in enger Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss mit der Entwicklung von Konzepten für Jugendliche. Als erster Schritt ist geplant, das Spielhaus Zeiseweg in Trägerschaft des ASP Nord e.V. baulich zu ertüchtigen und mit einem Gruppenraum, einem Sanitärbereich und einer Küchenzeile zu ergänzen (Gesamtfläche ca. 80 m²). Die BASFI hat bereits 270.000 € investive Mittel für die Haushaltsjahre 2021-2022 zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu 4:

Die Agentur für Baugemeinschaften erarbeitet derzeit ein innovatives Konzept und stimmt dieses eng mit dem Bezirksamt Altona und den bekannten Baubetreuern ab. Das Bezirksamt Altona wird dem Planungsausschuss berichten.

 

Zu 5:

Die Gespräche von Bezirksamt und interessierten Trägern mit Consus über die Umsetzung der Verpflichtung aus dem LOI, 5-10% der Wohnfläche für inklusive Wohnprojekte herzustellen, sind noch nicht abgeschlossen. Die Gespräche haben die Realisierung der inklusiven Wohnprojekte durch die Träger bzw. des Wohnraums durch Consus für die Projektträger zum Ziel. Bisher hat Consus keine Bereitschaft signalisiert, Grundstücke für diesen Zweck an die FHH zu förderfähigen Grundstückspreisen zu veräußern. Insofern konnte der Prüfauftrag noch nicht abgeschlossen werden, die Prüfung wird aber wieder aufgenommen, falls die o.g. Gespräche nicht zum Erfolg führen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat unter Beteiligung der SAGA, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Finanzbehörde (FB) mit Schreiben vom 04.06.2020 zu den Punkten 1, 2.b, 4 und 5 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:  (Quelle: Beitrag Finanzbehörde/ Beitrag SAGA)

Aus den Bürgerschaftsdrucksachen 20/13587 „Übertragung von Wohnimmobilien des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen an die städtische SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg“ sowie 20/14486 „Optimierung des Immobilienmanagements“ geht hervor, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im Regelfall nicht länger als Bestandshalter von Wohnimmobilien ohne weiteres Entwicklungspotenzial auftreten soll. Vielmehr dient die SAGA den wohnungspolitischen Zielen der FHH, übernimmt die Rolle des vorrangigen Bestandshalters von städtischen Wohnungen und nimmt hinsichtlich ihrer Aktivitäten auf dem (Bestands-) Wohnungsmarkt eine Sonderrolle ein. Die SAGA hat mehrere Anläufe unternommen, um zunächst im Konsortium das Grundstück zu erwerben und nach erfolgtem Verkauf mit dem Eigentümer den Weiterverkauf von Teilgrundstücken für den geförderten Wohnungsbau bzw. den Ankauf von schlüsselfertigen Neubau zu verhandeln. Alle diese Versuche sind gescheitert. Selbstverständlich ist die SAGA zukünftig bereit, über den schlüsselfertigen Ankauf von Wohngebäuden nach Fertigstellung zu verhandeln, soweit diese Objekte unter Bewirtschaftungsgesichtspunkten in das Portfolio der SAGA passen und die gebotene Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden kann.

 

Zu 2.b: (Quelle: Beitrag BWVI)

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) stimmt der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Haupterschließungsstraße des Holstenquartiers unter Beteiligung der Hochbahn und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu. Hierbei sind jedoch aufgrund des geplanten Busbetriebes folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:

  • eine ausreichende Straßenbreite von 6,25 Metern,
  • die Herstellung von Einmündungen als Gehwegüberfahrten, sodass der Bus vorfahrtsberechtigt ist,
  • keine für den Busverkehr einschränkenden Einbauten,
  • Herstellung der Haltestellen für einen 25 Meter langen Bus auf beiden Fahrbahnseiten.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mitgeteilt, dass ein Beitrag aus dem dortigen Zuständigkeitsbereich direkt an Ihre Gremienbetreuung geschickt wird.

 

Zu 4.: (Quelle Beitrag BSW)

Die BSW entwickelt aktuell in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen ein Konzept für die Entwicklung des Baublocks für Baugemeinschaften im Holsten-Quartier, welches das Bezirksamt Altona mit dem Planungsausschuss diskutieren kann. Im Übrigen entwickelt die BSW die Konzepte für Baugemeinschaften kontinuierlich weiter und passt diese aktuellen Anforderungen an.

 

Zu 5.: (Quelle Beitrag Finanzbehörde)

Auch in diesem Fall liegt die Federführung für die Prüfung eines Ankaufes weiterer Flächen von der Consus Development zu den genannten Zwecken im Rahmen des städtebaulichen Vertrages beim Bezirksamt. Der LIG tritt hierbei im Fall einer Verkaufsbereitschaft seitens der Consus Development nur als Dienstleister und unter Erteilung eines Grunderwerbsauftrages auf.

 

Zu Punkt 3 ist ausschließlich das Bezirksamt angesprochen.

 

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