Hirschpark Blankenese: Wie ist es hir um Zäune und Tierschutz bestellt? Auch hier fehlt die Transparenz! Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)
Das Bezirksamt teilte mit der Drucksache 21-3237 mit, dass die Tiere des Hirschparks Blankenese in das Wildgehege Klövensteen überführt werden, um die Betriebsabläufe zu straffen und im Hirschpark einen tierschutzgerechten Zaun zu errichten.
Gleichzeitig hat der Senat Anfang des Jahres in der Drucksache 22/7190 (SKA des Bürgerschaftsabgeordneten der LINKEN, Stephan Jersch) dargelegt, dass für den Hirschpark eine tierschutzrechtliche Erlaubnis in Vorbereitung sei.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Notwendigkeit der Umzäunung besteht auf Grundlage der sich in Vorbereitung befindlichen § 11-Erlaubnis gem. TierschG.
1.1.Welche Mängel weist die jetzige Zaunanlage auf?
Zu 1.1:
Es bestehen keine baulichen Mängel am Bestandszaun. Es fehlt lediglich ein zweiter Zaun, der verhindert, dass die Besucher:innen in direkten Kontakt mit den Tieren kommen können und um die Fremdfütterung zu erschweren.
Zu 2:
Es sollen innenliegend mit 2 m Abstand zum Bestandszaun ca. 450m Elektrozaun erstellt werden sowie ein Stahlmattenzaun im Bereich der Futterstelle.
2.1 Was soll mit der geplanten neuen Zaunanlage erreicht werden?
Zu 2.1:
Es soll der nachhaltige Schutz der Tiere erreicht werden, indem der direkte Kontakt und das Füttern in größeren Mengen durch den Bestandszaun verhindert wird. Der Zaun am Futterhaus dient zum Schutz der Tierpflegenden und zur Separierung der Tiere z. B. bei medizinischen Untersuchungen.
2.2 Ist dort eine Sichtschutzbepflanzung geplant? Wenn ja, an welchen Stellen und in welchem
Umfang?
Zu 2.2:
Eine Sichtschutzpflanzung wurde durchgeführt. Nach der Anwachsphase wird mit dem für den Tierschutz zuständigen Verbraucherschutzamt überprüft, ob weitere Pflanzungen erforderlich sind, um durch den Sichtschutz entsprechende Ruhezeiten der Tiere zu gewährleisten.
Zu 3:
Die Herstellung des Elektrozaunes wird etwa 10.000 € kosten, die Zaunarbeiten im Bereich der Futterstelle etwa 9.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Erhaltungsmanagements Grün (EMG)
Zu 4:
Grundsätzlich gelten hier die gleichen Vorschriften und tierschutzrechtlichen Vorgaben wie für das Wildgehege. Auch hier ist eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG in Vorbereitung. Durch die Lage in einer öffentlichen Parkanlage und die geringere Anzahl an Tieren sollen durch Umstrukturierungen (wie z. B. Zaun, Sichtschutzmaßnahmen) Zugangsbeschränkungen vermieden werden.
Zu 5:
Die tierschutzrechtliche Erlaubnis ist in Vorbereitung und soll nach den geplanten Veränderungen im Hirschparkgehege erteilt werden. Ziel ist es, das Hirschparkgehege so zu ertüchtigen, dass die § 11 Erlaubnis erteilt werden kann.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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