Hinzuziehung eines Vertreters der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH als sachkundige Person im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG
Nach erfolgter Zustimmung zur Hinzuziehung der benannten Vertreterin der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH kann diese dann auch an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen erhalten. Die nach § 14 Absatz 4 BezVG notwendige Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung ist zu unterschreiben.
Die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH hat folgenden Vertreter als sachkundige Person zur Hinzuziehung benannt:
Paul Martin
Der Sonderausschuss Science City Bahrenfeld beschließt, den o. g. Vertreter der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH als sachkundige Person im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG hinzuzuziehen.
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Der Sonderausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne