Haushaltsplanentwurf 2027/ 2028 hier: Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen gemäß § 37 Abs. 3 BezVG Beratung über die in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesenen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden
Letzte Beratung: 01.12.2025 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 6
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat das Amt Bezirksverwaltung der damaligen Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2025 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen zu den Schlüsselvorschlägen müssenvor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Behörde für Finanzen und Bezirke bis Ende Dezember 2025 erfolgen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 15.09.2025 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Kenntnisnahme und um Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 10.12.2025 gebeten.
Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse
Anlage 2: Schlüsselvorschläge
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