Hamburger Fahrradstaffel II. Vision ZERO Hamburg Auskunftsersuchen von Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Benjamin Harders, Rolf Stünitz und Dana Vornhagen (alle Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 7.3
Die Fahrradstaffeln spielen eine zunehmend wichtige Rolle zur Umsetzung präventiver wie repressiver Maßnahmen in Hamburg. Mit dem Auskunftsersuchen 21-1772 haben wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft zu den Hamburger Fahrradstaffeln gebeten. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass der Polizei einige wichtige Daten nicht vorliegen würden. Die Fahrradstaffel Frankfurt hat nach eigener Auskunft im Jahr 2020 rund 200 Abschleppvorgänge veranlasst. Die Polizei Hamburg kann die Daten für Hamburg hingegen nicht ermitteln.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir die Behörde für Inneres und Sport um Auskunft:
Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Funktionspostfächer der Fahrradstaffeln sind bekannt, eine Erreichbarkeit für den Bürger wird hingegen über die zentralen Dienststellen gewährleistet, wie in der Antwort an die Bezirksversammlung vom 30. April 2021 aufgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.
Zu 2:
Eine Steuerung eingehender Bürgeranfragen an die Fahrradstaffeln erfolgt polizeiintern. Hierbei werden Anliegen und sich daraus ergebende notwendige Maßnahmen geprüft. Somit kann eine gezielte, koordinierte und effektive Steuerung an alle zuständigen Organisationseinheiten erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Informationen zur Fahrradstaffel wurden aktuell im Rahmen der Einführung einer dritten Fahrradstaffel über den Internetauftritt der Polizei Hamburg publiziert und sind dort unter dem Link: https://www.polizei.hamburg/ihre-polizei-hamburg/15235778/dritte-fahrradstaffel/ einsehbar.
Eine Vorstellung des Tätigkeitsbereiches steht in Form eines Filmes zur Ansicht bereit und kann über die Mediathek der Akademie der Polizei Hamburg unter dem Link: https://akademie-der-polizei.hamburg.de/service-mediathek/nofl/4566446/fahrradstaffel/ abgerufen werden.
Zu 3:
Die Polizei führt Statistiken im Rahmen der datenschutzrechtlichen Regelungen aufgrund vorgegebener gesetzlicher oder bundeseinheitlicher Bestimmungen zur Erhebung bestimmter Daten (z. B. Polizeiliche Kriminalstatistik, Verkehrsunfallstatistik) und in Bereichen, in denen die Polizei es für ihre Aufgabenwahrnehmung als erforderlich ansieht (z. B. als Steuerungsinstrument). Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist mit einem erheblichen verwaltungstechnischen Mehraufwand verbunden. In Abwägung personeller Ressourcensteuerung werden die angefragten Daten aktuell für die tägliche Aufgabenwahrnehmung nicht als erforderlich angesehen.
Zu 4:
Die Mitarbeiter der Fahrradstaffeln informieren die jeweiligen zuständigen Straßenbaulastträger über die im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung festgestellten verkehrssicherheitsrelevanten Mängel im Verkehrsraum. Die Meldung erfolgt hierbei in der Regel über die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden, bedingt nach den Umständen des festgestellten es persönlich, telefonisch oder schriftlich.
Zu 5:
Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.
Zu 6:
Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist es, Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit tödlichen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu verhüten und Behinderungen und Belästigungen weit möglichst zu vermeiden. Die Inhalte der Verkehrssicherheitsarbeit orientieren sich dabei an politischen Vorgaben und werden auf Basis von Unfallanalysen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zielgerichtet und ursachenbezogen entwickelt. Durch einen stetigen engen Informationsaustausch verschiedener polizeiinterner und externer Dienststellen und der Bündelung gewonnener Erkenntnisse beim Lage- und Einsatzzentrum Verkehr erfolgt die Erstellung eines erweiterten Lagebildes. Gewonnene Erkenntnisse dienen als Grundlage einer flexiblen, anlassbezogenen und zeitnahen operativen Steuerung der Maßnahmen. Die Einsatzplanung der Polizeidienststellen, und somit auch der Fahrradstaffeln, hat sich hieran zu orientieren. Im Rahmen dieser Maßnahmenplanung werden die in der Strategie Vision Zero formulierten Ziele berücksichtigt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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