Halbjährlicher Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten über Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 11.01.2024 Hauptausschuss Ö 4.1
Gemäß der § 19 BezVG-Vereinbarung informiert das Bezirksamt ohne Aufforderung „über alle den Bezirk betreffenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entsprechend der Anlage zu dieser Vereinbarung“.
Danach erstattet das Bezirksamt in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss einen „Bericht über Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung mitgewirkt hat“
Der Bericht erfolgt jeweils nachträglich nach Ablauf des jeweiligen Halbjahres in der ersten Sitzung der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses.
Eine entsprechende Liste für das 2. Halbjahr 2023 ist in der Anlage beigefügt, ebenso wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2023 (Az. 4 CN 7.21) zum Bebauungsplan Sülldorf 4.
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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