22-0003

Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für die 22. Wahlperiode hier: Beschluss über die vorläufige Weitergeltung der Geschäftsordnung der 21. Wahlperiode

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 8
Sachverhalt

Vertretungen der designierten Fraktionen der 22. Wahlperiode haben in Vorgesprächen vorgeschlagen, die Geschäftsordnung der 21. Wahlperiode (siehe Anlage) weitergelten zu lassen.

 

Das Präsidium der Bezirksversammlung wird gebeten, nach der Sommerpause Änderungsvorschläge für eine neue Geschäftsordnung für die 22. Wahlperiode vorzulegen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Geschäftsordnung der 21. Wahlperiode