Genehmigungen für Außengastronomie Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Letzte Beratung: 12.01.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 6.7
Die Außengastronomie hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere seit den pandemiebedingten Umstellungen. Die Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen erfordert eine genaue Abstimmung zwischen Betrieben, Bezirksamt und Verkehrsbehörden.
Gleichzeitig entstehen Konflikte durch Lärm, fehlende Durchgangsbreiten oder ungeklärte Flächennutzungen. Die Bezirksversammlung benötigt daher einen Überblick über Anzahl, Standorte und Bearbeitungszeiten der Genehmigungen. Auch ist entscheidend, ob die Verwaltung personell in der Lage ist, Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Verzögerungen können wirtschaftliche Folgen für Betriebe haben und führen immer wieder zu Beschwerden. Ein nachvollziehbares, transparentes Verfahren ist daher sowohl für Anwohnende als auch für Unternehmen wichtig.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im Jahr 2024 wurden 554 Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gestellt, die außengastronomische Tätigkeit beinhalteten. 535 Anträge wurden genehmigt.
Zu 2:
19 Anträge wurden aus Gründen fehlender Verkehrssicherheit (Gehweg, Radweg, Straße), unvollständiger Antragsunterlagen oder offener Gebührenforderungen aus Vorjahren abgelehnt.
Zu 3:
Seit 2022 bis 2025 sind unverändert drei Mitarbeitende im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt mit der Bearbeitung der Anträge befasst.
Zu 4:
Angaben hierzu sind nicht möglich, da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden.
Zu 5:
Eine fehlende Verkehrssicherheit ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Zu 6:
Es erfolgen Kontrollen durch den Außendienst.
Zu 7:
Geplante Änderungen sind zurzeit nicht bekannt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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