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Fußverkehrsbeauftragte*r für Altona Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.05.2022
Sachverhalt

Zufußgehen ist die natürlichste und klimaschonendste Art sich fortzubewegen. Laut der letzten Studie „Mobilität in Deutschland“ (2017, aktuell läuft die nächste Erhebung) werden in Altona fast ein Drittel der Wege zu Fuß zurückgelegt. In Freizeit und Alltag sind insbesondere Kinder und Jugendliche, Frauen, Ältere und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf gute Bedingungen für den Fußverkehr angewiesen.

 

Lange Zeit war die Stadt- und Verkehrsplanung fahrzeugorientiert ausgelegt. In vielen Stadtteilen gibt es nur sehr schmale Gehwege – oftmals so schmal, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollstühlen oder anderen Gehhilfen nicht passieren können. Diese Mobilitätseinschränkungen sind nicht hinnehmbar.

 

Bereits jetzt ist die Stärkung des Fußverkehrs spürbar. Die Straßenplanungen der letzten Jahre priorisieren die Trennung von Rad- und Fußwegen sowie die Herstellung von Querungshilfen. Auch das aus dem Jahr 2016 weiterentwickelte Bündnis für den Radverkehr, welches vor wenigen Wochen verabschiedet wurde, misst dem Fußverkehr einen eigenen Schwerpunkt bei und wurde so zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr.

 

Um die Bedürfnisse für den Fußverkehr künftig noch mehr in die Planungen einzubeziehen und eine verbesserte Koordinierung zu erreichen, ist die einheitliche Bündelung der Zuständigkeit für den Fußverkehr sinnvoll. Im Einklang mit der Stellungnahme vom Bezirkssenior*innenbeirat zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr fordern wir eine*n Fußverkehrsbeauftragte*n  für den Bezirk Altona.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, die Position eine*r Fußverkehrsbeauftragte*r zu schaffen.

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die notwendigen Mittel sowie die Stellenhülse (ein Vollzeitäquivalent) für die Einstellung einer*eines Fußverkehrsbeauftragte*n bereitzustellen.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist Bericht zu erstatten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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