21-3123.1

Fußverkehrsbeauftragte*r für Altona Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-3123

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.05.2022 Bezirksversammlung Ö 8.8.1

Sachverhalt

Dem Antrag zur Drucksache 21-3123 kann vollumfänglich zugestimmt werden. Personalstellen zur Ermittlung von Barrieren für die Fußgänger:innen Altonas zu schaffen sowie die Belange der Fußgänger:innen in die Stadtplanung zu übernehmen, ist ein wichtiger Schritt unter anderem zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die finanziellen Mittel müssen dafür aber zuerst zur Verfügung gestellt werden, bevor die Personalstelle geschaffen werden kann. Zudem darf die geforderte Personalstelle kein Feigenblatt sein, sondern dafür wird auch ein entsprechender Unterbau zum Vollzug der Anregungen des Fußverkehrsbeauftragten benötigt. Die Wegewarte in Altona, die die Anregungen des/ der Fußverkehrsbeauftragten umsetzen können, benötigen deswegen ebenso eine entsprechende Personalaufstockung.

 

Vor diesem Hintergrund werden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Drucksache 21-3123 beschlossen:

 

  1. Die Finanzbehörde und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die notwendigen Mittel sowie die Stellenhülse (ein Vollzeitäquivalent) für die Einstellung einer*eines Fußverkehrsbeauftragte*n sowie die notwendigen Mittel zur Aufstockung der Wegewarte in Altona bereitzustellen.

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen nach Bereitstellung der notwendigen Mittel, die Position eine*r Fußverkehrsbeauftragte*r zu schaffen.

 

  1. Dem Bezirksamt wird empfohlen nach Bereitstellung der notwendigen Mittel, die Personalstellen der Wegewarte entsprechend aufzustocken.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist Bericht zu erstatten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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