Fußgänger:innenzone Ottenser Hauptstraße: Was tut das Amt für die dringende Instandsetzung des maroden Klinkerpflasters? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 5.2
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 beschlossen, das Amt aufzufordern, den baulichen Zustand der Pflasterung in der Ottenser Hauptstraße – zwischen Bahnhof Altona und Spritzenplatz – zu überprüfen und als Sofortmaßnahme beschädigte Klinkersteine zu ersetzen sowie bestehende Lücken in der Pflasterung wieder mit passenden Klinkersteinen zu schließen. Sollte die Überprüfung des baulichen Zustands der Pflasterung ergeben, dass eine vollständige Erneuerung des Klinkerpflasters erforderlich ist, fordert die Bezirksversammlung das Amt dazu auf, ein Konzept zur Gestaltung und baulichen Ausführung zu erstellen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel einzuwerben, vgl. Drs. 21-3937B.
Das Amt hat zu diesem Beschluss mit seinem Schreiben vom 2. Juni 2023 Stellung genommen, vgl. Drs. 21-4101. Die Stellungnahme des Amtes vom 2. Juni 2023 gibt Anlass zu einer ganzen Reihe von Fragen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
a) Wann hat diese Überprüfung stattgefunden? Ggf.: Wann wird diese Überprüfung voraussichtlich stattfinden?
Zu 1.a:
Die Ottenser Hauptstraße wird im Zuge der Wegeaufsicht 4x monatlich im Zuge der regulären Begehung durch den Wegewart inspiziert. Des Weiteren wurde durch die Revierleitung im Juli die gesamte Fläche explizit begangen und auf Mängel in der Befestigung der Wegefläche begutachtet und hinsichtlich Einhaltung der Verkehrssicherheit überprüft.
b) Wer hat diese Überprüfung durchgeführt bzw. wird diese durchführen?
Zu 1.b:
Siehe Antwort zu Frage 1.a.
c) Zu welchen Ergebnissen hat diese Überprüfung geführt?
Zu 1.c:
Die befestigte Fläche der Fußgängerzone vom Bahnhof bis zum Spritzenplatz beträgt ca. 6.000 m², die bis auf marginale zu bemängelnde Teilstücke im Bereich von Baumscheiben, Entwässerungseinrichtungen oder stark beanspruchten Stellen, sich insgesamt in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
d) Welche Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen sind daraufhin bereits durchgeführt worden?
Zu 1.d:
Regelmäßig werden in der Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße Unterhaltungsarbeiten durch den Bauhof und durch den Bezirk beauftragte Firmen vorgenommen. Hierbei werden die Pflastersteine nach Schadensbild bei Lockerung standfest neu verlegt bzw. wenn notwendig werden die Pflasterflächen durch neue Steine ersetzt oder werden bei auftretenden Wurzelschäden in Einzelfällen, wie z.B. im Bereich des Bahnhofausgangs durch ein Mineralgemisch ersetzt.
e) Welche Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen sind noch vorgesehen und wann werden diese dann voraussichtlich umgesetzt werden?
Zu 1.e:
Auch in 2023 werden noch weiter Unterhaltungsarbeiten durch den Bauhof und externe Firmen nach Bedarf ausgeführt, sowie in den Folgejahren durch die fortlaufende Unterhaltung entsprechend.
f) Warum sind die zahlreichen zerborstenen Klinkersteine und Gehwegplatten außerhalb der Wurzelbereiche von Straßenbäumen bisher nicht ausgetauscht worden? Besteht die Absicht des Amtes dies zeitnah nachzuholen? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?
Zu 1.f:
Maßgebend bei der Beurteilung des Zustandes der Pflasterflächen ist die Verkehrssicherheit, sprich im Bereich von Fußgängerzonen maßgebend die Stolpergefahr. Zum Teil wurden verschiedene Materialien bei den Klinkersteinen verwendet, wobei vereinzelt die Oberflächenstruktur durch Beanspruchung an vereinzelten Klinkerflächen sich leichter abnutzt, wodurch oberflächliche Kleinrisse und Abplatzungen auftreten, die aber keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen.
Im Zuge der Unterhaltung werden auch fortlaufend, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, Pflastersteine ersetzt.
a) Warum ist die Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße bisher noch nicht in das Erhaltungsmanagement aufgenommen worden?
Zu 2.a:
Es gab hierzu bislang keinen Anlass (Beschluss o.ä.) und die bestehenden kleineren Schäden ließen sich bislang auch ohne größere Instandsetzung beheben (siehe hierzu auch Antworten zu Frage 1.
b) Welche konkreten Verbesserungen des Zustands der Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße sind mit einer Aufnahme in das sog. Erhaltungsmanagement verbunden?
Zu 2.b:
Hiermit ist gemeint, dass eine großflächige Instandsetzung statt lediglich dem Austausch einzelner Steine angestrebt wird. Im Sinne einer durchgehenden Gestaltung mit den angrenzenden Bereichen, die derzeit im Rahmen des Projektes freiRaum Ottensen umgeplant werden, erscheint das Einbeziehen dieser Flächen in die weiteren Überlegungen sinnvoll.
c) Wann wird die Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße hinsichtlich der Notwendigkeit einer großflächigen Erneuerung des Belags überprüft?
Zu 2.c:
Hierzu steht kein Datum fest, dies wird aber – wie bereits in der Beschlussrückmeldung ausgeführt – mit dem Projekt freiRaum Ottensen in Zusammenhang gesehen.
d) Wer wird diese Überprüfung durchführen?
Zu 2.d:
Die Überprüfung wird durch Mitarbeiter:innen in der Abteilung Straßen und Gewässer durchgeführt.
a) Welche Möglichkeiten sieht das Amt, die Kosten einer großflächigen Erneuerung aus den finanziellen Ressourcen des Bezirks zu decken?
Zu 3.a:
Da es hier um Instandsetzungsarbeiten geht, werden die Kosten vorläufig als konsumtiv eingeschätzt. Es stehen Mittel aus der Rahmenzuweisung Straße (konsumtiv) für solche Arbeiten zur Verfügung.
b) Welche Optionen bestehen aus Sicht des Amtes, finanzielle Mittel für die Erneuerungsmaßnahme bei den Fachbehörden einzuwerben? Was hat das Amt diesbezüglich bisher unternommen?
Zu 3.b:
Das Amt ist regelhaft auf den Terminen des „EMS-Lenkungskreis“ (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), Bezirke) vertreten und beantragt dort regelmäßig zusätzliche Mittel für weitere Unterhaltungsmaßnahmen, die jedoch nicht immer alle bewilligt werden.
a) Welchen Rang misst das Amt einem zentralen Ort wie der Ottenser Hauptstraße bei der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen bezirklicher Verkehrsflächen zu?
Zu 4.a:
Angesichts einer Vielzahl von Straßen, an denen Unterhaltungsmaßnahmen nötig sind, können bestimmte Orte nur sehr eingeschränkt vorgezogen werden, insbesondere wenn die Verkehrssicherheit auch mit kleineren Unterhaltungsarbeiten gewährleistet werden kann.
b) Inwiefern berücksichtigt das Amt bei der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen das Haftungsrisiko für Unfallschäden, die auf fehlender Beachtung der Verkehrssicherungspflicht beruhen?
Zu 4.b:
Rückblickend wurden in den letzten Jahren für den Abschnitt Ottenser Hauptstraße mit einer hohen Frequentierung von Fußgängern keine Schadensansprüche an den Bezirk Altona, aufgrund nicht Einhaltung der Verkehrssicherheit, gestellt. Subjektiv werden durch die Wegeaufsicht durch Begutachtung der Ottenser Hauptstraße Mängel ausfindig gemacht und hinsichtlich der Unterhaltungspflicht durch geeignete bauliche Maßnahmen behoben, wodurch die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gewährleistet ist.
c) Aufgrund von finanziellen und personellen Engpässen verzögern sich im Bezirk zahlreiche bereits anstehende Erhaltungsmaßnahmen. Was unternimmt das Amt, um diese Engpässe zu beseitigen?
Zu 4.c:
Das Amt kommuniziert diese Probleme sowohl in die Ressourcensteuerung als auch in die Fachbehörden und bemüht sich um weitere finanzielle und personelle Ausstattung. Beispielhaft ist hier das Thema Fußverkehrsbeauftragten-Stelle zu nennen.
a) Wie will das Amt gewährleisten, dass beide Maßnahmen insbesondere Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauausführung zeitgleich umgesetzt werden?
Zu 5.a:
Dies ist durch die enge Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung gewährleistet.
b) Warum wird angesichts der unfallträchtigen Schadstellen und der Verkehrssicherungspflicht der Stadt die Instandsetzung der stark frequentierten Fußgängerzone Ottenser Hauptstraße nicht vorgezogen?
Zu 5.b:
Unterhaltungsarbeiten in Teilabschnitten sind aus fachlicher Sicht des Amtes ausreichend, um für die nächsten Jahre die Pflasterflächen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Siehe auch Antworten zu den Fragen 2.a und 4.b.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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