22-2055

Funktionierendes Krisenmanagement in Altona sicherstellen – Bevölkerungsschutz besser aufstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1736.2B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 08.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Im Sinne einer resilienten Krisen- und Katastrophenabwehr in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und analysiert die Behörde für Inneres und Sport (BIS) im engen Dialog mit den Fachbehörden und Bezirksämtern risikospezifische Krisenszenarien. Insbesondere das Szenario eines größeren Stromausfalls bis hin zu einem flächendeckenden Blackout durch Versorgungsausfälle der Stromanbieter oder durch Beschädigungen an der Netzinfrastruktur werden betrachtet. Hierauf aufbauend werden die Bedarfe an Vorsorgemaßnahmen und Reaktionsfähigkeiten für die verschiedenen Behörden bewertet. Die Entwicklung bezirksspezifischer Vorsorge- und Einsatzkonzepte für Altona fällt inden Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Altona.

Zu 2:

Die BIS entwickelt derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei eine neue, moderne und informative Internetseite als zentrales Hamburger Informationsportal für den Bevölkerungsschutz auf hamburg.de. Auf dieser Plattform werden alle relevanten Informationen zur Krisenvorsorge gebündelt, sowie leicht verständlich, barrierefrei und zielgruppengerecht aufbereitet. Hierzu zählen insbesondere Inhalte zur Eigenvorsorge, wie Vorratshaltung und Verhalten in Notlagen.

Die Inhalte zum Themengebiet der Eigenversorgung orientieren sich systematisch an den Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Damit wird eine einheitliche und qualitätsgesicherte Informationsbasis für die Bevölkerung geschaffen.

Diese neue Internetseite bildet zugleich den zentralen Baustein einer breit angelegten Informations- und Sensibilisierungsstrategie des Senats zur Stärkung der Eigenvorsorge. Die Inhalte sollen mehrsprachig bereitgestellt und über verschiedene Kanäle aktiv verbreitet werden.

Gemeinsam mit der Senatskanzlei überarbeitet die BIS zudem die aktuell gültige Krisenkommunikationsrichtline aus dem Jahr 2014.

Zu 3:

Die BIS unterstützt in ihrer koordinierenden Rolle im Katastrophenschutz die bezirklichen Strukturen zielgerichtet und stellt die behördenübergreifende Abstimmung sicher. Ziel ist es, eine effiziente Aufgabenerfüllung, klare Zuständigkeiten sowie einen wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel zu gewährleisten.

Zu 4:

Siehe Stellungnahme zu Ziffer 2.

Zu 6:

Die Schaffung der erforderlichen finanziellen, personellen und materiellen Rahmenbedingungen liegt in der Verantwortung der Behörde für Finanzen und Bezirke bzw. der jeweiligen Bezirksämter im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Zu 7:

Siehe Stellungnahme zur Ziffer 6.

Zu 8:

Siehe Stellungnahme zu Ziffer 3.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 6:

Bedarfe für Krisen- und Blackoutvorsorge des Bezirksamtes Altona werden im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung aller ebenso berechtigten Bedarfsanmeldungen aus anderen Kontexten gedeckt. Dem Bezirksamt Altona obliegt es, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.

Hierbei werden die Bezirksämter von den mit der Fachaufsicht betrauten Fachbehörden bei der Bereitstellung entsprechender Ressourcen unterstützt.

Zu 7:

Finanzielle und personelle Bedarfe der Aufgabenerfüllung und des Leistungsspektrums der Bezirksämter sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu decken. Den Bezirksämtern obliegt es dabei, für die ihnen übertragenden Aufgaben eine adäquate und auskömmliche Finanzierung durch das Einbringen in die Haushaltsaufstellungsverfahren 2027/2028 verlässlich zu gewährleisten.

Bedarfe für Krisen- und Blackoutvorsorge des Bezirksamtes Altona werden im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung aller ebenso berechtigten Bedarfsanmeldungen aus anderen Kontexten gedeckt. Dem Bezirksamt Altona obliegt es, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.

Hierbei werden die Bezirksämter von den mit der Fachaufsicht betrauten Fachbehörden bei der Bereitstellung entsprechender Ressourcen unterstützt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Hamburg

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