22-2055.1

Funktionierendes Krisenmanagement in Altona sicherstellen - Bevölkerungsschutz besser aufstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1736.2B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 08.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Im Sinne einer resilienten Krisen- und Katastrophenabwehr in der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und analysiert die Behörde für Inneres und Sport (BIS) im engen Dialog mit den Fachbehörden und Bezirksämtern risikospezifische Krisenszenarien. Insbesondere das Szenario eines größeren Stromausfalls bis hin zu einem flächendeckenden Blackout durch Versorgungsausfälle der Stromanbieter oder durch Beschädigungen an der Netzinfrastruktur werden betrachtet. Hierauf aufbauend werden die Bedarfe an Vorsorgemaßnahmen und Reaktionsfähigkeiten für die verschiedenen Behörden bewertet. Die Entwicklung bezirksspezifischer Vorsorge- und Einsatzkonzepte für Altona fällt inden Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Altona.

Zu 2:

Die BIS entwickelt derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei eine neue, moderne und informative Internetseite als zentrales Hamburger Informationsportal für den Bevölkerungsschutz auf hamburg.de. Auf dieser Plattform werden alle relevanten Informationen zur Krisenvorsorge gebündelt, sowie leicht verständlich, barrierefrei und zielgruppengerecht aufbereitet. Hierzu zählen insbesondere Inhalte zur Eigenvorsorge, wie Vorratshaltung und Verhalten in Notlagen.

Die Inhalte zum Themengebiet der Eigenversorgung orientieren sich systematisch an den Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Damit wird eine einheitliche und qualitätsgesicherte Informationsbasis für die Bevölkerung geschaffen.

Diese neue Internetseite bildet zugleich den zentralen Baustein einer breit angelegten Informations- und Sensibilisierungsstrategie des Senats zur Stärkung der Eigenvorsorge. Die Inhalte sollen mehrsprachig bereitgestellt und über verschiedene Kanäle aktiv verbreitet werden.

Gemeinsam mit der Senatskanzlei überarbeitet die BIS zudem die aktuell gültige Krisenkommunikationsrichtline aus dem Jahr 2014.

Zu 3:

Die BIS unterstützt in ihrer koordinierenden Rolle im Katastrophenschutz die bezirklichen Strukturen zielgerichtet und stellt die behördenübergreifende Abstimmung sicher. Ziel ist es, eine effiziente Aufgabenerfüllung, klare Zuständigkeiten sowie einen wirtschaftlichen und wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel zu gewährleisten.

Zu 4:

Siehe Stellungnahme zu Ziffer 2.

Zu 6:

Die Schaffung der erforderlichen finanziellen, personellen und materiellen Rahmenbedingungen liegt in der Verantwortung der Behörde für Finanzen und Bezirke bzw. der jeweiligen Bezirksämter im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben.

Zu 7:

Siehe Stellungnahme zur Ziffer 6.

Zu 8:

Siehe Stellungnahme zu Ziffer 3.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 6:

Bedarfe für Krisen- und Blackoutvorsorge des Bezirksamtes Altona werden im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung aller ebenso berechtigten Bedarfsanmeldungen aus anderen Kontexten gedeckt. Dem Bezirksamt Altona obliegt es, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.

Hierbei werden die Bezirksämter von den mit der Fachaufsicht betrauten Fachbehörden bei der Bereitstellung entsprechender Ressourcen unterstützt.

Zu 7:

Finanzielle und personelle Bedarfe der Aufgabenerfüllung und des Leistungsspektrums der Bezirksämter sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu decken. Den Bezirksämtern obliegt es dabei, für die ihnen übertragenden Aufgaben eine adäquate und auskömmliche Finanzierung durch das Einbringen in die Haushaltsaufstellungsverfahren 2027/2028 verlässlich zu gewährleisten.

Bedarfe für Krisen- und Blackoutvorsorge des Bezirksamtes Altona werden im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung aller ebenso berechtigten Bedarfsanmeldungen aus anderen Kontexten gedeckt. Dem Bezirksamt Altona obliegt es, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.

Hierbei werden die Bezirksämter von den mit der Fachaufsicht betrauten Fachbehörden bei der Bereitstellung entsprechender Ressourcen unterstützt.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 12.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die Erstellung von konkret handlungsorientierten Vorsorge- und Einsatzkonzepten für unterschiedliche Lagen im Bezirk Altona stellt eine umfangreiche und langfristige Aufgabe dar. Diese werden zukünftig im Rahmen der Zivilen Alarmplanung gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport sowie den weiteren sechs Bezirksämtern erarbeitet. In dem Zusammenhang wird auch das Szenario eines Blackouts berücksichtigt. Somit soll sichergestellt werden, dass die Staats- und Regierungsfunktionen des Bezirksamtes und die Aufrechterhaltung der bezirklichen Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz gewährleistet werden können.

Gemäß dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird empfohlen, dass sich Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Stromausfalls für mindestens zehn Tage eigenständig versorgen können, bevor mit umfassender Hilfe durch Behörden gerechnet werden kann. Ein Hilfsangebot des Bezirksamtes wird zwar innerhalb der ersten 24 Stunden zur Verfügung stehen, dieses wird jedoch nicht alle Bedarfe abdecken können.

Zu 2:

Die Information der Bevölkerung auf bezirklicher Ebene erfolgt netzunabhängig durch Lautsprecherdurchsagen von beauftragten Einheiten der Hilfsorganisationen. Eine weitergehende Ausgestaltung dieser Maßnahmen wird im Rahmen der Zivilen Alarmplanung (siehe Antwort zu 1.) erfolgen. Das Bezirksamt hat darüber hinaus bereits einen Entwurf zur Einrichtung stationärer sowie mobiler Notfallinformationspunkte erarbeitet, der sich derzeit in Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport befindet.

Zu 3:

Im Einsatzfall stehen durch den Regionalen Katastrophendienststab (RKD) ausreichend personelle, materielle und organisatorische Strukturen zur Verfügung, um die bezirkliche Katastrophenabwehr zu koordinieren. Die Funktionen im RKD sind jeweils doppelt bis dreifach besetzt. Die hauptamtlich Mitarbeitenden der Abschnitts Zivil- und Katastrophenschutz arbeiten nach einer Vertretungsregelung und sind durchgehend über eine Rufbereitschaft erreichbar.

Im Rahmen der inzwischen deutlich gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen, die sich vor allem auf den Bereich Zivilschutz bzw. Zivile Verteidigung konzentrieren, hat das Bezirksamt bereits im vergangenen Jahr eine zusätzliche Stelle geschaffen. Für die Zivile Alarmplanung (siehe Antwort zu 1.) wird das Bezirksamt eine weitere Stelle zur Verfügungstellen.

Zu 4:

Die Behörde für Inneres und Sport entwickelt derzeit in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei einen neuen Internetauftritt für den Bereich Bevölkerungsschutz, der künftig auch über die Website des Bezirksamtes Altona erreichbar sein wird. Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden des Abschnitts Zivil- und Katastrophenschutz für Auskünfte zur Verfügung und sind über den telefonischen Hamburg Service erreichbar. Der „Ratgeber: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ des BBK liegt im Bezirksamt zur freien Verfügung aus. Die Krisenkommunikationsrichtlinie wird aktuell durch die Behörde für Inneres und Sport überarbeitet. Die Zuständigkeit für vulnerable Personengruppen liegt bei der Sozialbehörde.

Zu 5:

Die derzeit vorgeplanten Notunterkünfte im Bezirk Altona befinden sich in sieben Schulen, welche im Bezirk verteilt liegen. Der Betrieb der Notunterkünfte wird vom Bezirksamt geplant und mit der Unterstützung von Hilfsorganisationen durchgeführt. Unter der Beteiligung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung werden die Notunterkünfte vorgeplant und ständig auf ihre Nutzbarkeit überprüft. Die Standards hierfür werden in der Betreuungsrichtlinie der Behörde für Inneres und Sport vorgegeben, welche ebenfalls aktuell überarbeitet wird. Für eine Ertüchtigung der bestehenden Standorte in Bezug auf Wärme- und Kältelagen oder längerfristige Stromausfälle fehlen derzeit die erforderlichen Rahmenbedingungen sowie entsprechende finanzielle Ressourcen.

Im Rahmen der Zivilen Alarmplanung (siehe Antwort zu 1.) werden auch infrastrukturelle Fragen bezüglich der Notunterkünfte beleuchtet werden, aus denen sich entsprechende Maßnahmen sowie entsprechende finanzielle Bedarfe ergeben, die das Bezirksamt sofern eine konkrete bezirkliche Zuständigkeit gegeben ist dann auch der Behörde für Finanzen und Bezirke melden wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Hamburg

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