21-1866

Für das Recht auf Wohnen: Housing First im Bezirk Altona umsetzen – Versprochen ist versprochen – gerade jetzt! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.05.2021
22.04.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.02.2021 anliegende Drucksache 21-1442.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit Schreiben vom 12.04.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde prüft kontinuierlich die bestehenden Konzepte im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe und passt diese fortlaufend bedarfsgerecht an. Dabei erfolgt eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle, den Trägern der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe sowie der Wohnungswirtschaft. Die Sozialbehörde begrüßt das Interesse der Bezirksversammlung an der Entwicklung des Hilfe­systems.

Zur Überwindung von Wohnungslosigkeit hat die Sozialbehörde ein vielfältiges Hilfesystem entwickelt, das insbesondere seit Einführung des Fachstellenkonzeptes stetig fortentwickelt und weiter ausgeprägt wurde. Neben präventiven Angeboten zur Abwendung von Wohnungsverlust, der verbesserten Wohnraumversorgung unterschiedlicher Zielgruppen sowohl über die Kooperationsverträge mit der Wohnungswirtschaft als auch durch Angebote freier Träger im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten spielt auch der Wohnungsbau für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten eine bedeutende Rolle.

Erfolgreiche Konzepte werden verstetigt und ausgeweitet. So ist nunmehr z. B. die Verdoppelung des Angebotes der Stufe 3 geplant.

Die SAGA und die Stadt Hamburg haben durch den Kooperationsvertrag verbunden mit dem Fachstellenkonzept bereits sehr gut funktionierende Instrumente geschaffen, um Menschen aus der Obdachlosigkeit in Wohnraum zu integrieren. Im Einzelnen teilte die SAGA mit, in der Regel erfolgten in diesem Rahmen direkte Vermietungen auch an Menschen mit einer Dringlichkeits­bestätigung. Welche Personen der SAGA vorgestellt würden, entscheide die Fachstelle. Dabei werde auch berücksichtigt, welche Menschen eine besondere Begleitung durch einen Träger zur Integration benötigen würden.

Für den Erfolg dieses Modells spricht die – trotz sinkender Fluktuationszahlen – dauerhafte Übererfüllung der Versorgungsverpflichtung von 2.000 vordringlich Wohnungssuchenden pro Jahr durch die SAGA:

 

Quelle. BSW

 

Die SAGA erklärte, zur friktionsfreien Integration von Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt in die Nachbarschaften habe sie bereits mit Trägerinnen und Trägern Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Gemeinsam mit der ProQuartier Hamburg stehen die Geschäftsstellen der SAGA mit den ortsansässigen Trägern im regelmäßigen Austausch.

Housing-First würde ein weiteres ergänzendes Angebot darstellen, welches den Fokus auf langzeitwohnungs- bzw. obdachlose Menschen mit multiplen Problemlagen legt. Die bisher in anderen Ländern und Kommunen erprobten Modellprojekte bzw. Umsetzungen haben sich dabei auf Betroffene mit schweren Problemen der psychischen Gesundheit, mit problematischem Drogen- und/oder Alkoholkonsum, schlechter körperlicher Gesundheit, chronischen Erkran­kungen oder Behinderung fokussiert. Ziel dieser Projekte ist es, die Klientel direkt und ohne Bedingung in unbefristete Wohn- und Mietverhältnisse zu vermitteln, um Wohnstabilität, Gesundheit und Wohlbefinden sowie soziale Inklusion zu gewährleisten.

Obgleich das bestehende vielfältige System aus Sicht der zuständigen Behörde ausreichend und erfolgreich ist, wird derzeit überprüft, ob der Ansatz Housing-First für einzelne Fälle erprobt werden sollte. Die Sozialbehörde steht derzeit im Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Gemeinden zu verschiedenen Umsetzungskonzepten von Housing-First. Damit verbunden sind auch die Verfahrensfragen der Projektanbindung, -struktur, Zuständigkeits­abgrenzungen, der Wohnraumakquisition und -bereitstellung, sowie mögliche Konzeptanforde­rungen. Sollte eine Projektinitiierung „Housing-First“ erfolgen, müsste aus Sicht der zuständigen Behörde ein Hamburg weites konzeptionell einheitliches Vorgehen gewährleistet werden.

Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Konkrete Gesprächskontakte zwischen der Sozialbehörde, den mit den in Altona tätigen Trägern der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe sowie mit den Altonaer Wohnungsgenossenschaften und der SAGA gibt es derzeit nicht. Die Festlegung weiterer Schritte erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses der derzeitigen Prüfungen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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