Freiluftsporthallen im Bezirk Altona eine optimale Alternative für Schulen, Sportvereine und weitere Sportgruppen zur Bewältigung von fehlenden Hallenkapazitäten für Sporttreibende Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2022 anliegende Drucksache 21-3049B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) haben mit Schreiben vom 07.06.2022 wie folgt Stellung genommen:
Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplans werden die Schulsporthallen wie geplant bedarfsgerecht ausgebaut, um den Anspruch an die Sportraumversorgung der wachsenden Schülerzahl vollumfänglich zu adressieren. Bei einem Schülerwachstum, das die Wachstumsrate der Gesamtbevölkerung auch im Bezirk Altona deutlich übersteigt, folgt hieraus auch ein deutlich verbessertes Sporthallenangebot für den Vereinssport im Bezirk Altona.
Grundsatz aller sportlichen Planung ist ein arbeitsteiliges Vorgehen: SBH | Schulbau Hamburg errichtet im Auftrag der Behörde für Schulen und Berufsbildung Sporthallen, die außerhalb der Unterrichtszeit den Sportvereinen zur Verfügung stehen. Umgekehrt tragen Bezirke und die Innenbehörde die Verantwortung dafür, in ausreichendem Maß Sportanlagen und Sportfelder zur Verfügung zu stellen, die auch von den Schulen genutzt werden können.
Bereits seit der Umsetzung des Schulentwicklungsplans im Jahr 2019 hat die Behörde für Schulen und Berufsbildung das Thema Freilufthallen in verschiedenen baulichen Varianten und verschiedenen Ausstattungsmerkmalen (Feldgrößen, Technik, Bodenbeläge) strukturiert in die Standortplanungen als grundsätzliche Option aufgenommen. So sind neben zwei unlängst realisierten Freilufthallenkonzepten in Bergedorf mehrere Projekte in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in die konkretisierte Realisierungsplanung aufgenommen, so in Altona für den Standort der Schule Iserbarg und der Grundschule Franzosenkoppel. An weiteren Standorten ist die Option einer Freilufthallenvariante in konkreter Prüfung, wie zum Beispiel in Altona am Hauptstandort Voßhagen der weiterführenden Schulen in Rissen, der Schule Langbargheide oder auch am zukünftigen Standort Schwengelkamp.
Es ist allerdings in diesem Kontext hervorzuheben, dass Freilufthallen bisher nur in enger Abstimmung mit der jeweiligen Schule geplant und/oder gebaut wurden.
Da auf solchen Flächen nicht alle Bewegungsfelder realisiert werden können, ist zu betonen, dass diese nur ergänzend zu traditionellen Hallenflächen hinzugebaut werden können oder wenn bereits, z. B. in sehr großen Systemen, ausreichend Hallenflächen vorhanden sind, sodass die curricularen Vorgaben eingehalten werden können.
Freilufthallen dürfen nur in geprüften Ausnahmefällen zur Bedarfsdeckung der Sporthallenflächen genutzt werden.
Die Vorteile dieser Flächen liegen vor allem im Bereich des außerunterrichtlichen Schulsports bzw. der Bewegungsförderung als Querschnittsaufgabe in der Schule. Überdachte Flächen, die zu Bewegung auffordern, ggf. mit Materialausleihe in den Pausen, fördern die additive Integration von Bewegung in den Schulalltag.
Für den Schulsport sind sie nur eingeschränkt nutzbar, da die Bewegungsfelder „Bewegen an und von Geräten“ sowie „Kämpfen und Verteidigen“ dort nur in Ansätzen realisierbar sind. Die Bewegungsfelder „Laufen, Springen und Werfen“, „Gleiten, Fahren und Rollen“, „Rhythmisches und tänzerisches Bewegen“ sowie „Fitness und achtsames Bewegen“ sind nur eingeschränkt realisierbar. Einzig für das Bewegungsfeld „Spielen“ eignet sich eine solche Fläche fast ohne Einschränkungen. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass aus fachlicher und pädagogischer Sicht ein additiver Zubau von Freilufthallen, der nicht oder nur in geprüften Ausnahmefällen zur Bedarfsdeckung dient, zu befürworten ist.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 07.06.2022 wie folgt Stellung genommen:
Sportfachliche Einschätzung / Empfehlung:
Die Errichtung von Freiluftsporthallen mit den im BV-Beschluss erwähnten Vorteilen ist eine sinnvolle und in den vergangenen Monaten / Jahren bereits immer stärker in das Bewusstsein getretene Ergänzung der Sportinfrastruktur in Hamburg. Sie wird auch durch das Landessportamt unterstützt und ist Teil der Active City Strategie.
Es sind bereits diverse Freiluftsporthallenprojekte in Hamburg realisiert bzw. in der Umsetzung / konkret geplant. Beispielhaft seien hier genannt:
Die Entscheidung für die Errichtung einer Freiluftsporthalle als Ergänzung zur jeweiligen Sportinfrastruktur wird im Einzelfall durch den Bedarfsträger getroffen. Schulbau Hamburg wie auch die Bezirksämter und die Sportvereine sollten daher die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Errichtung solch einer Freiluftsporthalle regelhaft bei ihren (Sport-)Infrastrukturprojekten prüfen. Die Verantwortung für die Berücksichtigung und ggf. Umsetzung des BV-Beschlusses liegt somit bei den Schulbauträgern und insbesondere den Bezirksämtern.
Das Landessportamt teilt auf Grund der dargestellten Hintergründe folgendes auf den Beschluss 21-3049B mit:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) unterstützt die von der Bezirksversammlung formulierten Ansätze für die Errichtung weiterer Freiluftsporthallen in Hamburg. Diese stellen eine überaus sinnvolle Ergänzung der Sportinfrastruktur im Sinne der Active City Strategie dar.
Die Planung, Finanzierung (inkl. der Inanspruchnahme von Fördermitteln) und Realisierung obliegt dabei den jeweiligen Bedarfsträgern / Anlageneigentümern.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona ist durch die BIS / Landessportamt die Errichtung einer Freilufthalle als Bestandteil des geplanten Neubaus eines Bundesstützpunktes Hockey auf der bezirklichen Sportanlage Hemmingstedter Weg vorgesehen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.