Fortschreibung des Wegeverzeichnisses frühzeitig vorlegen Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 9.6
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung vor dem Hintergrund der Mitteilungsdrucksache 22-0641 (siehe Anlage) einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird nach § 27 BezVG aufgefordert, die Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnis so frühzeitig der Bezirksversammlung vorzulegen, dass Änderungsbedarfe der Bezirksversammlung noch für die jeweils folgende Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses berücksichtigt werden können.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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