21-1043

Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 - Terminplanung und Übersicht der Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.01.2021
Sachverhalt

Der Senat hat im Rahmen seiner diesjährigen Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2021/2022 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).

 

Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen.

 

Nach bisheriger Rechtsnorm (Ziffer 6.5.3.2 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung des Haushaltsplanes) haben die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der Rahmenzuweisungen vorzunehmen.

 

Die Vorwegüberweisung der einzelnen Rahmenzuweisungen durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung an die jeweils zuständigen Fachausschüsse wird im Laufe des Januar 2021 erfolgen.

 

Die Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen erfolgen von Februar bis April 2021. Im Februar 2021 nimmt der Haushalts- und Vergabeausschuss Kenntnis von den Vorlagen des Bezirksamtes. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden anschließend dem Haushalts- und Vergabeausschuss zugeleitet. Dieser berät im April unter Teilnahme der betreffenden Dezernenten in einer weiteren Lesung über die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und entscheidet dann über die Vorlage für die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung beschließt in ihrer Sitzung Ende April 2021 abschließend über die Feinspezifizierung.

 

Anhänge

Terminplanung

Übersichtstabelle Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse