21-4638

Evaluation Wohnraumschutz Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 16.11.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2024
09.01.2024
08.01.2024
08.01.2024
Ö 4.3
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 16.11.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4453B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 21.12.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu der Empfehlung nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) der Bezirksversammlung Altona an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Umsetzung des Wohnraumschutzes zusammen mit den Bezirksämtern zu evaluieren, wird folgendermaßen Stellung genommen:

r die Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) sind nach Abschnitt I Absatz 1 Ziffer 2 der Anordnung über Zuständigkeiten im Wohnungswesen die Bezirksämter zuständig. Der BSW obliegt die Fach- und Rechtsaufsicht, § 44 BezVG. 

Die BSW erstellt unter Beteiligung der Bezirksämter, beginnend mit den Berichtsjahren 2016 und 2017, bereits jährlich eine umfassende Berichtsdrucksache zum Wohnraumschutz an die Bürgerschaft (Wohnraumschutzbericht 2016 und 2017, Drucksache 21/14114; Wohnraumschutzbericht 2018, Drucksache 22/864; Wohnraumschutzbericht 2019 und 2020, Drucksache 22/6787; Wohnraumschutzbericht 2021, Drucksache 22/12728).

Der Wohnraumschutzbericht wird unter Verwendung der inhaltlichen und statistischen Zulieferungen aller Bezirksämter erstellt und enthält nach den einzelnen Bezirken differenzierte Angaben. Er stellt damit eine seit 2016 fortlaufende Betrachtung der laufenden Tätigkeiten, des Gesetzesvollzugs sowie der Schwerpunktsetzung der Wohnraumschutzdienststellen der Bezirksämter einerseits und der politischen Schwerpunktsetzung des Senats andererseits dar.

Eine noch darüberhinausgehende abstrakte Betrachtung der Umsetzung des Wohnraumschutzgesetzes durch die Bezirksämter ist aus Sicht der BSW derzeit nicht angeraten oder zweckmäßig.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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