21-2582.1

Errichtung einer mobilen Polizeiwache an der Holstenstraße/ Bertha-von-Suttner-Park Gefahrenermittlung und -abwehr durch Polizei vor Ort Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-2582

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.11.2021 Bezirksversammlung Ö 8.7.1

Sachverhalt

Das Petitum der Drucksache 21-2582 soll im Punkt 1 geändert werden und um drei Punkte wie folgt ergänzt werden:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport und dem Polizeikommissariat 21 „die Errichtung einer mobilen Polizeiwache (in Form eines Containers) zu prüfen“, um eine mögliche permanente Polizeipräsenz direkt vor Ort zu gewährleisten.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 (2) BezVG gebeten, mit der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Kontakt zu treten, um Kontrollen und weitere Maßnahmen durch verstärkte Polizeipräsenz, die Einbindung der Bundespolizei, die Einbindung der S-Bahn-Sicherheit und der Stadtreinigung zu veranlassen. Die Koordinierung dieser Maßnahmen soll von der Bezirksamtsleitung übernommen werden.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin soll die im Rahmen des Runden Tisches eingebrachten Anliegen der Anwohnerinnern und Anwohner und angesprochenen Maßnahmen des Runden Tisches auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und das Prüfergebnis dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vorlegen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, die Straßenbeleuchtung in dem Bereich Holstenstraße/ Bertha-von-Suttner-Park zu optimieren und gegebenenfalls städtebauliche Aspekte im Bezug auf die Gefahrenermittlung und  -Abwehr an öffentlichen Orten zu prüfen.

 

 

Petitum/Beschluss

Das der Drucksache 21-2582 soll im Punkt 1 geändert werden und um drei Punkte wie folgt ergänzt werden:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport und dem Polizeikommissariat 21 „die Errichtung einer mobilen Polizeiwache (in Form eines Containers) zu prüfen“, um eine mögliche permanente Polizeipräsenz direkt vor Ort zu gewährleisten.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 (2) BezVG gebeten, mit der Behörde für Inneres und Sport und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Kontakt zu treten, um Kontrollen und weitere Maßnahmen durch verstärkte Polizeipräsenz, die Einbindung der Bundespolizei, die Einbindung der S-Bahn-Sicherheit und der Stadtreinigung zu veranlassen. Die Koordinierung dieser Maßnahmen soll von der Bezirksamtsleitung übernommen werden.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin soll die im Rahmen des Runden Tisches eingebrachten Anliegen der Anwohnerinnern und Anwohner und angesprochenen Maßnahmen des Runden Tisches auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und das Prüfergebnis dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit vorlegen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, die Straßenbeleuchtung in dem Bereich Holstenstraße/ Bertha-von-Suttner-Park zu optimieren und gegebenenfalls städtebauliche Aspekte im Bezug auf die Gefahrenermittlung und  -Abwehr an öffentlichen Orten zu prüfen.

 

 

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