Erhalt der Schulkate Lurup: Schutz des Gebäudes gewährleisten und vertragliche Einigung zum Erfolg führen! Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und CDU
Letzte Beratung: 31.08.2023 Hauptausschuss Ö 5
Die Bezirksversammlung hat sich bereits mit ihrem Beschluss vom 24. November 2022 für den Erhalt der Schulkate Lurup eingesetzt, Drs. 21-3578B. Sie hat die zuständigen Behörden dazu aufgefordert, den Eigentümer dazu anzuhalten, einen ordnungsgemäßen baulichen Zustand der Schulkate sicherzustellen. Weiterhin ist das Amt gebeten worden, seine Vorprüfungen für ein Nutzungskonzept fortzusetzen. Für den Fall des Scheiterns der Pläne für eine zukünftige Nutzung und den dazu erforderlichen Umbau, sollten die zuständigen Stellen des Senats Verhandlungen über einen Erwerb der Schulkate aufnehmen.
Nachdem der Eigentümer einen Handwerksbetrieb mit der Restaurierung beauftragt hat, sind bei der baulichen Rekonstruktion der Schulkate bereits Fortschritte erzielt worden. Seit Juni 2023 sind jedoch die weiteren Arbeiten zum Stillstand gekommen. Das marode Reetdach ist noch nicht hinreichend vorläufig baulich gesichert worden. Die Außenwand der Giebelseite in Richtung Eckhoffplatz ist entfernt worden. Die jetzt offene Giebelseite ist mit der dort befestigten Plane nicht ausreichend gegen mögliche Schäden geschützt. Aktuell ist daher die bauliche Substanz der Schulkate weiterhin gefährdet. Daher ist bauordnungsrechtliche Kontrolle und ggf. Eingreifen des Amtes dringend geboten.
Damit die Restaurierung der Schulkate entsprechend der konkreten baulichen Anforderungen einer angestrebten gemeinwohlorientierten Nutzung zügig fortgesetzt werden kann, müssen etwaige Vertragsverhandlungen des Amtes über eine künftige Nutzung mit dem Eigentümer möglichst schnell zum Erfolg geführt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE, der Hauptausschuss möge stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
Der Antrag ist wegen Dringlichkeit durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen, da angesichts kurzzeitig drohender Schäden am Gebäude und der möglichen Gefahr eines kurzfristigen endgültigen Scheiterens der Vertragsverhandlungen eine schnelle Beschlussfassung erforderlich ist und ein regulärer Beschluss der nächsten Bezirksversammlung am 28. September 2023 daher nicht abgewartet werdern kann.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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