Entwicklungen zur Bebauung Barnerstraße / Bahrenfelder Straße Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 15.05.2024 Planungsausschuss Ö 6.2
Die Entscheidungen um die weitere Entwicklung der „Runden Ecke“ der ehemaligen Dosenfabrik an der Barnerstraße / Bahrenfelder Straße in Altona sind anscheinend schon seit einiger Zeit von Interessen bestimmt, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen:
Offensichtlich drängt da etwas in der Angelegenheit um die Barnerstraße / Bahrenfelder Straße bei den Akteuren Köhler & von Bargen, Stadtplanungsabteilung Altona und Sparda-Bank Hamburg eG, das auf diesen doch etwas brachial erscheinenden formaldemokratischen Wegen durch GRÜNE, CDU und FDP befördert werden soll.
Um die Aktivitäten der oben genannten Akteure verstehen zu können, fragen wir das Bezirksamt Altona.
Die Fragen beantwortet das Bezirksamt Altona wie folgt:
Zu 1:
Der Antrag auf Vorbescheid „Neubau von drei Wohngebäuden mit Tiefgarage und einem Hofgebäude“ ist am 01.11.2018 beim BA Altona eingegangen. Der Antrag auf „Abbruch zweier Gewerbegebäude und eines Gewerbe- und Wohngebäudes“ ist am 22.11.2018 beim BA Altona eingegangen.
Zu 2:
Der Antrag auf Vorbescheid ist dem BauA bislang nicht vorgelegt worden. Eine Befreiung von der Art der Nutzung für Wohnen im Geschäftsgebiet ist aufgrund des Gebietserhaltungsanspruchs und des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme nur mit Zustimmung des Nachbarn (Grundstück Rewe-Markt) möglich. Diese konnte bislang nicht vorgelegt werden. Auf Wunsch der Antragsteller ruht deshalb seitdem das Vorbescheidsverfahren. Der o.g. Abbruchantrag wurde trotz mehrfacher Nachforderungen nicht vervollständigt. Die fiktive Rücknahme des Antrages wurde der Antragstellerin am 07.04.2022 bestätigt.
Zu 3:
Es wurden bislang keine Bescheide zu den o.g. Vorhaben erteilt.
Zu 4:
Entfällt, da keine Bescheide zu den o.g. Vorhaben erteilt wurden.
Zu 5:
Entfällt, da keine Bescheide zu den o.g. Vorhaben erteilt wurden.
Zu 6:
Die Bauprüfabteilung hat die o.g. Vorhaben ausschließlich auf die Vereinbarkeit mit den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Etwaige Vereinbarungen mit dem Mieter:innen waren dem Fachamt nicht bekannt.
Zu 7:
Köhler von Bargen mit den Architekten hat am 29.12.2023 den Vorbescheidsantrag hochgeladen. Im Verfahren hat am 5.2.2024 ein Bauherrenwechsel mit dem geänderten Antragsvordruck stattgefunden. Der neue Bauherr ist die Sparda-Bank.
Zu 8:
Da hier kein Bebauungsplan angestrebt wird, werden Vorbescheidsanträge im BauA beraten.
Zu 9:
Siehe Antwort zu Nr. 8.
Zu 10:
Vorstellung im Bauausschuss am 26.3.2024.
Zu 11:
Das BA Altona kann über rechtliche Belange Dritter keine Auskunft geben
Zu 12:
Dem BA Altona sind entsprechende Anfragen nicht bekannt.
Zu 13:
Siehe Antwort zu Nr. 12.
Zu 14:
Siehe Antwort zu Nr. 12.
Zu 15:
Fehlanzeige.
Zu 16:
Fehlanzeige.
Zu 17:
Nein.
Zu 18:
Nebenabreden sind dem BA Altona nicht bekannt.
Zu 19:
Nein.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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