Entwicklung des Wohnungsbaus im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Thomas Adrian, Gregor Werner, Henrik Strate und Mithat Capar (alle SPD-Fraktion) - Neufassung
Letzte Beratung: 01.09.2021 Planungsausschuss Ö 8.1
Die Ankurbelung des Wohnungsbaus ist eines der Kernziele der Politik in Altona und Hamburg. Seit 2016 ist es erklärtes Ziel der SPD jedes Jahr 1500 Wohnungen in Altona zu realisieren. Das Wohnungsbauprogramm der Stadt Hamburg ist dabei wesentlicher Bestandteil der Strategie, um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen und auch für die Zukunft zu sichern. Der Erfolg der letzten 10 Jahre basiert im Wesentlichen darauf, dass dieses gesamtstädtische Ziel von den Bezirken als auch der Stadt getragen und betrieben wurde. Seit 2021 werden die Ziele in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau nochmals für viele Bürger*innen unserer Stadt verbessert. Der Anteil der sozial geförderten Wohnungen soll auf 35% der neugenehmigten und zukünftig realisierten Wohnungen steigen und gleichzeitig wir die Bindungsdauer auf 30 Jahre ausgeweitet. Die SPD setzt sich weiterhin für eine soziale Wohnungsbaupolitik als ein Kernziel für ihre Politik ein.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Aufgrund der bestehenden Rechtslage fordert das Bezirksamt Altona den Anteil (bisher 33%, fortan 35%) an geförderten Wohnungen dann, wenn für Wohnungsbauvorhaben neues Planrecht im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen wird oder bei bestehendem Planrecht für solche Geschosse, die durch Befreiungen zusätzlich ermöglicht werden, sofern das Vorhaben insgesamt mindestens 30 Wohnungen umfasst. Diese Regelung entspricht dem „Bündnis für das Wohnen“.
Zu 1, Satz 1:
Genehmigte WE*:
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 (bis 31.07.21) |
1.472 WE |
1.584 WE |
1.407 WE |
1.514 WE |
924 WE |
530 WE |
*ohne Vorbehaltsgebiet Mitte Altona
Bitte um Darstellung je Jahr und Unterteilung nach genehmigten und fertiggestellten Wohnungseinheiten und gleichzeitiger Unterteilung nach sozial geförderten und freifinanzierten Mietwohnungseinheiten, Eigentumswohnungseinheiten und baugemeinschaftlichen Wohnungseinheiten.
Zu 1,Satz 2:
Fertiggestellte Wohneinheiten erfasst das Statistikamt Nord, sofern die Bauverantwortlichen eine Fertigstellungsanzeige dorthin übermitteln. Aufgrund der mehrjährigen Gültigkeit von Baugenehmigungen ist grundsätzlich von einem Zeitverzug zwischen Erteilung der Baugenehmigung und einer Baufertigstellung auszugehen. Das Bezirksamt führt keinen Abgleich zwischen genehmigten und fertiggestellten Wohneinheiten durch. Zu den weiteren Fragen führt das Bezirksamt keine Statistik und in der Kürze der Zeit können nicht mehrere hundert Akten händisch ausgewertet werden. Ob es sich bei den genehmigten Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt, ist häufig nicht Bestandteil des Bauprüfverfahrens – diese Informationen dürften sich daher zumeist nicht in den Bauakten befinden.
Die Beantwortung beschränkt sich auf die fertiggestellten und bezogenen Wohneinheiten in den Wohnungsbauvorhaben von Baugemeinschaften, da das Datum der Baugenehmigung in der Agentur für Baugemeinschaften nicht erfasst wird.
Baugemeinschaften – Fertiggestellte WE 2016 bis 2021 (Stand August 2021) | |
2016 |
Insgesamt 37 WE Sämtliche WE von Baugemeinschaft im individuellen Eigentum (WEG) |
2017 |
Insgesamt 184 WE davon - 160 WE im geförderten Wohnungsbau - 24 WE im individuellen Eigentum (WEG) |
2018 |
keine |
2019 |
keine |
2020 |
Insgesamt 259 WE davon - 198 WE im geförderten Wohnungsbau - 61 WE im individuellen Eigentum (WEG) |
2021 |
keine |
1.1 Wie viele dieser Wohneinheiten wurden im Rahmen von welchen neuen Bebauungsplänen realisiert, wie viele durch Nachverdichtungen im bestehenden Planungsrecht?
Zu 1.1:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 1.2.
1.2 Losgelöst von den Planungen und Potenzialen des Altonaer Wohnungsbauprogramms gibt es jährlich eine Grundmenge von Bauanträgen rsp. Wohneinheiten, die unterhalb dieser Schwelle genehmigt werden. Wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2016 bis Ende 2021 entwickelt?
Zu 1.2:
Sie liegt relativ konstant bei ca. 500 WE pro Jahr.
Zu 2:
Erwarteter Umfang an genehmigungsfähigen WE*:
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Ca. 1.500 WE |
Ca. 1.500 WE |
Ca. 1.400 WE |
Ca. 1.300 WE |
*Ohne Vorbehaltsgebiete Mitte Altona und Science City
Beispielhaft in der Größenordnung über 50 Wohnungen seien hier für 2021 genannt: „Kolbenhöfe“ (355 WE) und „Euler/Hermes“ (464 WE), ggfs. noch das Azubiwohnheim Alsenplatz (70 WE), das Studentenwohnheim Kaulbachstraße (85 WE), sowie die Bauvorhaben Fahrenort 98 a (76 WE) und Luruper Hauptstr. 173 (74 WE). Größere Wohnungsbauvorhaben für die Jahre 2022 und folgende Jahre sind im Sinne einer ungefähren Vorschau dem Wohnungsbauprogramm 2020 zu entnehmen. Aufgrund zahlreicher Faktoren ist eine exakte Zuordnung von Vorhaben zu einzelnen Kalenderjahren im Einzelnen nicht verlässlich darstellbar.
Eine Prognose zu der Fertigstellung der WE in Baugemeinschaften mit einer Zuordnung auf einzelne Jahre ist nur sehr eingeschränkt möglich. Gegenwärtig ist ein Projekt mit 20 WE im geförderten Wohnungsbau im Bau. Dieses wird voraussichtlich 2022/2023 bezogen werden können. Darüber hinaus sind noch Projekte mit ca. 104 WE in Planung (davon 68 WE im individuellen Eigentum (WEG) und 36 WE im geförderten Wohnungsbau.
2.1 Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt die zuvor prognostizierten Zahlen zu erhöhen,
auch unter Berücksichtigung der Reform des Baulandmobilisierungsgesetzes, welche Potenziale ergeben sich rechnerisch hieraus?
Zu 2.1:
Das Bezirksamt prüft derzeit die Durchführung von 2 sektoralen Bebauungsplänen zur Nachverdichtung (Gesamtpotential ca. 300 WE).
Zu 3:
B-Pläne im Zuge des Projekts Deckel A7 Altona evoziert:
- Deckeloberfläche / Parkanlage und Kleingärten
- Deckel-Entwicklungsflächen Trübnerweg / Silcherstraße /Wichmannstraße
- Oth44 (festgestellt 14.08.2018)
- Oth42 (Feststellungsdrucksache für den Senat in Vorbereitung)
- Oth43 (eingeleitet mit Grobabstimmung, noch kein Aufstellungsbeschluss)
- Oth47 (eingeleitet mit Grobabstimmung, noch kein Aufstellungsbeschluss
Nach formeller Einrichtung des Vorbehaltsgebiets Science City Hamburg Bahrenfeld:
- Ba71/Lu69 (Zuständigkeit geht über von A/SL zu LP33)
- Lu66 (Zuständigkeit geht über von A/SL zu LP33)
- Weitere Bebauungspläne im Zuge der Entwicklung der Science City z.B. Trabrennbahn /
August-Kirchstraße und angrenzende Bereiche
Vorbehaltsgebiet Mitte Altona
- Altona-Nord 27/Bahrenfeld 72 (Bahnhof Diebsteich)
- Altona-Nord (Waidmannstraße - ehem. ThyssenKrupp)
-1. Entwicklungsabschnitt Mitte Altona (Altona-Nord 26, festgestellt 23.09.2014)
- 2. Entwicklungsabschnitt Mitte Altona
- Lunapark
- Weitere Bebauungspläne im Vorbehaltsgebiet Mitte Altona werden in Bestandsquartiere
eingeleitet, wenn sich ein Planungsanlass ergibt
3.1 Welche Anzahl von WE wurde nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits im Rahmen welchen
Planrechts genehmigt, unterteilt nach den Kriterien gemäß Frage1, Satz 2?
Zu 3.1:
Nach Kenntnis des Bezirksamts wurden in den genannten Plangebieten folgende Wohnungen genehmigt:
Othmarschen 44 (evoziert): 50 WE (2018).
Altona-Nord 26 (Vorbehaltsgebiet), 1. Bauabschnitt: 1.600 WE (2015/16), davon 1/3 gefördert (davon 2/3 im 1. Förderweg und 1/3 im 2. Förderweg), 1/3 freifinanzierte Mietwohnungen und 1/3 Eigentumswohnungen. Auf 20% der Gesamt-Geschossfläche wurden Baugemeinschaften realisiert.
3.2 Welche Anzahl von WE wird nach Kenntnis des Bezirksamtes von heute ab bis Ende 2024
in den zuvor benannten Gebieten genehmigt werden können, bitte wiederum unterteilt nach den Kriterien der Frage1, Satz 2?
Zu 3.2:
Othmarschen 42: 21 WE (2021) für Baugemeinschaften. Weitere Genehmigungen in diesem Plangebiet, sowie in den Vorbehaltsgebieten Mitte Altona (2. Bauabschnitt) und Science-City, sowie den evozierten Entwicklungsgebieten in Zusammenhang mit dem A7-Deckel werden voraussichtlich nach 2025 und in den Folgejahren zu erwarten sein. Das Bezirksamt geht davon aus, dass jeweils die Regelungen des dann gültigen Bündnisses für das Wohnen Anwendung finden und auch Baugemeinschaften berücksichtigt werden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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