21-2209

Entwicklung des Wohnungsbaus im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Thomas Adrian, Gregor Werner, Henrik Strate und Mithat Capar (alle SPD-Fraktion) - Neufassung

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
26.08.2021
24.08.2021
Sachverhalt

Die Ankurbelung des Wohnungsbaus ist eines der Kernziele der Politik in Altona und Hamburg. Seit 2016 ist es erklärtes Ziel der SPD jedes Jahr 1500 Wohnungen in Altona zu realisieren. Das Wohnungsbauprogramm der Stadt Hamburg ist dabei wesentlicher Bestandteil der Strategie, um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen und auch für die Zukunft zu sichern. Der Erfolg der letzten 10 Jahre basiert im Wesentlichen darauf, dass dieses gesamtstädtische Ziel von den Bezirken als auch der Stadt getragen und betrieben wurde. Seit 2021 werden die Ziele in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau nochmals für viele Bürger*innen unserer Stadt verbessert. Der Anteil der sozial geförderten Wohnungen soll auf 35% der neugenehmigten und zukünftig realisierten Wohnungen steigen und gleichzeitig wir die Bindungsdauer auf 30 Jahre ausgeweitet. Die SPD setzt sich weiterhin für eine soziale Wohnungsbaupolitik als ein Kernziel für ihre Politik ein.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Aufgrund der bestehenden Rechtslage fordert das Bezirksamt Altona den Anteil (bisher 33%, fortan 35%) an geförderten Wohnungen dann, wenn für Wohnungsbauvorhaben neues Planrecht im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen wird oder bei bestehendem Planrecht für solche Geschosse, die durch Befreiungen zusätzlich ermöglicht werden, sofern das Vorhaben insgesamt mindestens 30 Wohnungen umfasst. Diese Regelung entspricht dem „Bündnis für das Wohnen“.

 

 

  1. Wie hat sich die Anzahl bezüglich der genehmigten und fertiggestellten Wohnungsbauvorhaben im Bezirk Altona in den Jahren 2016 bis Ende 2021 entwickelt, sofern die Verfahren unter Federführung des Bezirksamtes durchgeführt wurden?

 

 

 

 

 

Zu 1, Satz 1:

Genehmigte WE*:

 

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

2021               (bis 31.07.21)

 

1.472 WE

 

1.584 WE

 

1.407 WE

 

1.514 WE

 

924 WE

 

530 WE

*ohne Vorbehaltsgebiet Mitte Altona

 

Bitte um Darstellung je Jahr und Unterteilung nach genehmigten und fertiggestellten Wohnungseinheiten und gleichzeitiger Unterteilung nach sozial geförderten und freifinanzierten Mietwohnungseinheiten, Eigentumswohnungseinheiten und baugemeinschaftlichen Wohnungseinheiten.

 

Zu 1,Satz 2:

Fertiggestellte Wohneinheiten erfasst das Statistikamt Nord, sofern die Bauverantwortlichen eine Fertigstellungsanzeige dorthin übermitteln. Aufgrund der mehrjährigen Gültigkeit von Baugenehmigungen ist grundsätzlich von einem Zeitverzug zwischen Erteilung der Baugenehmigung und einer Baufertigstellung auszugehen. Das Bezirksamt führt keinen Abgleich zwischen genehmigten und fertiggestellten Wohneinheiten durch. Zu den weiteren Fragen führt das Bezirksamt keine Statistik und in der Kürze der Zeit können nicht mehrere hundert Akten händisch ausgewertet werden. Ob es sich bei den genehmigten Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt, ist häufig nicht Bestandteil des Bauprüfverfahrens – diese Informationen dürften sich daher zumeist nicht in den Bauakten befinden.

 

Die Beantwortung beschränkt sich auf die fertiggestellten und bezogenen Wohneinheiten in den Wohnungsbauvorhaben von Baugemeinschaften, da das Datum der Baugenehmigung in der Agentur für Baugemeinschaften nicht erfasst wird.

 

Baugemeinschaften – Fertiggestellte WE

2016 bis 2021 (Stand August 2021)

2016

Insgesamt 37 WE

Sämtliche WE von Baugemeinschaft im individuellen Eigentum (WEG)

2017

Insgesamt 184 WE

davon

-          160 WE im geförderten Wohnungsbau

-          24 WE im individuellen Eigentum (WEG)

2018

keine

2019

keine

2020

Insgesamt 259 WE

davon

-          198 WE im geförderten Wohnungsbau

-          61 WE im individuellen Eigentum (WEG)

2021

keine

 

1.1  Wie viele dieser Wohneinheiten wurden im Rahmen von welchen neuen Bebauungsplänen realisiert, wie viele durch Nachverdichtungen im bestehenden Planungsrecht?

 

Zu 1.1:

Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 1.2.

 

1.2  Losgelöst von den Planungen und Potenzialen des Altonaer Wohnungsbauprogramms gibt es jährlich eine Grundmenge von Bauanträgen rsp. Wohneinheiten, die unterhalb dieser Schwelle genehmigt werden. Wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2016 bis Ende 2021 entwickelt?

 

Zu 1.2:

Sie liegt relativ konstant bei ca. 500 WE pro Jahr.

  1. Wie wird sich die Anzahl der fertiggestellten, bzw. genehmigten Wohnungseinheiten in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 entwickeln auf Basis der aktuellen Daten, des Wohnungsbauprogramms und der Prognose der Datenauswertung aus den letzten sechs Jahren. Bitte Unterteilung der Antwort analog Frage1, Satz 2. Vorhaben mit einer Größe von 50+ WE unter Angabe des maßgeblichen Planungsrechts bitte gesondert darstellen

 

Zu 2:

Erwarteter Umfang an genehmigungsfähigen WE*:

 

2021

 

2022

 

2023

 

2024

 

Ca. 1.500 WE

 

Ca. 1.500 WE

 

Ca. 1.400 WE

 

Ca. 1.300 WE

*Ohne Vorbehaltsgebiete Mitte Altona und Science City

 

Beispielhaft in der Größenordnung über 50 Wohnungen seien hier für 2021 genannt: „Kolbenhöfe“ (355 WE) und „Euler/Hermes“ (464 WE), ggfs. noch das Azubiwohnheim Alsenplatz (70 WE), das Studentenwohnheim Kaulbachstraße (85 WE), sowie die Bauvorhaben Fahrenort 98 a (76 WE) und Luruper Hauptstr. 173 (74 WE). Größere Wohnungsbauvorhaben für die Jahre 2022 und folgende Jahre sind im Sinne einer ungefähren Vorschau dem Wohnungsbauprogramm 2020 zu entnehmen. Aufgrund zahlreicher Faktoren ist eine exakte Zuordnung von Vorhaben zu einzelnen Kalenderjahren im Einzelnen nicht verlässlich darstellbar.

Eine Prognose zu der Fertigstellung der WE in Baugemeinschaften mit einer Zuordnung auf einzelne Jahre ist nur sehr eingeschränkt möglich. Gegenwärtig ist ein Projekt mit 20 WE im geförderten Wohnungsbau im Bau. Dieses wird voraussichtlich 2022/2023 bezogen werden können. Darüber hinaus sind noch Projekte mit ca. 104 WE in Planung (davon 68 WE im individuellen Eigentum (WEG) und 36 WE im geförderten Wohnungsbau.

 

2.1  Welche  Möglichkeiten  sieht  das Bezirksamt die zuvor prognostizierten Zahlen zu erhöhen,

auch unter Berücksichtigung der Reform des Baulandmobilisierungsgesetzes, welche Potenziale ergeben sich rechnerisch hieraus?

 

Zu 2.1:

Das Bezirksamt prüft derzeit die Durchführung von 2 sektoralen Bebauungsplänen zur Nachverdichtung (Gesamtpotential ca. 300 WE).

 

  1. Welche Bebauungsplanverfahren wurden bzw. werden aktuell bzw. seit 2016 im Rahmen von Vorbehaltsgebieten rsp. im Wege Evokation unter der Federführung des Senats rsp. der BSW durchgeführt, welche sind zu erwarten?

 

Zu 3:

B-Pläne im Zuge des Projekts Deckel A7 Altona evoziert:

- Deckeloberfläche / Parkanlage und Kleingärten

- Deckel-Entwicklungsflächen Trübnerweg / Silcherstraße /Wichmannstraße

 

- Oth44 (festgestellt 14.08.2018)

- Oth42 (Feststellungsdrucksache für den Senat in Vorbereitung)

- Oth43 (eingeleitet mit Grobabstimmung, noch kein Aufstellungsbeschluss)

- Oth47 (eingeleitet mit Grobabstimmung, noch kein Aufstellungsbeschluss

 

Nach formeller Einrichtung des Vorbehaltsgebiets Science City Hamburg Bahrenfeld:

- Ba71/Lu69 (Zuständigkeit geht über von A/SL zu LP33)

- Lu66 (Zuständigkeit geht über von A/SL zu LP33)

- Weitere   Bebauungspläne   im  Zuge  der  Entwicklung  der  Science  City z.B. Trabrennbahn /   

   August-Kirchstraße und angrenzende Bereiche

 

 

 

Vorbehaltsgebiet Mitte Altona

- Altona-Nord 27/Bahrenfeld 72 (Bahnhof Diebsteich)

- Altona-Nord (Waidmannstraße - ehem. ThyssenKrupp)

 

-1. Entwicklungsabschnitt Mitte Altona (Altona-Nord 26, festgestellt 23.09.2014)

 

- 2. Entwicklungsabschnitt Mitte Altona

- Lunapark

- Weitere  Bebauungspläne   im  Vorbehaltsgebiet  Mitte  Altona  werden  in   Bestandsquartiere

   eingeleitet, wenn sich ein Planungsanlass ergibt

 

3.1  Welche Anzahl von WE wurde nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits im Rahmen welchen

Planrechts genehmigt, unterteilt nach den Kriterien gemäß Frage1, Satz 2?

 

Zu 3.1:

Nach Kenntnis des Bezirksamts wurden in den genannten Plangebieten folgende Wohnungen genehmigt:

 

Othmarschen 44 (evoziert): 50 WE (2018).

Altona-Nord 26 (Vorbehaltsgebiet), 1. Bauabschnitt: 1.600 WE (2015/16), davon 1/3 gefördert (davon 2/3 im 1. Förderweg und 1/3 im 2. Förderweg), 1/3 freifinanzierte Mietwohnungen und 1/3 Eigentumswohnungen. Auf 20% der Gesamt-Geschossfläche wurden Baugemeinschaften realisiert.

 

3.2  Welche Anzahl von WE wird  nach Kenntnis  des Bezirksamtes von heute ab bis Ende 2024

in den zuvor benannten Gebieten genehmigt werden können, bitte wiederum unterteilt nach den Kriterien der Frage1, Satz 2?

 

Zu 3.2:

Othmarschen 42: 21 WE (2021) für Baugemeinschaften. Weitere Genehmigungen in diesem Plangebiet, sowie in den Vorbehaltsgebieten Mitte Altona (2. Bauabschnitt) und Science-City, sowie den evozierten Entwicklungsgebieten in Zusammenhang mit dem A7-Deckel werden voraussichtlich nach 2025 und in den Folgejahren zu erwarten sein. Das Bezirksamt geht davon aus, dass jeweils die Regelungen des dann gültigen Bündnisses für das Wohnen Anwendung finden und auch Baugemeinschaften berücksichtigt werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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